Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 19. Feber 1991, Zl 90/14/0267, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs 1 Z 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Die Durchführung einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde erstmals... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/14/0246 2 Stammrechtssatz Abschnit... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs 1 Z 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Die Durchführung einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde erstmal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Am 11.6.1991 wurden die Beschwerdefälle 90/14/0161 bis
90/14/0168 sowie 90/14/0249, 90/14/0278 im gleichen Sinn erledigt. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahre 1987 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und § 12 Z. 3 KStG 1966 in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung nicht Bezug nehme. Die belangte Behörde vertritt die gegent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0267 1 Stammrechtssatz Die Übergangsvorschrift in Abschn ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 19. Februar 1991, Zl. 90/14/0267, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. Von der Durchführung der von der Beschwerdeführerin beantragten Verhandlung wurde gemäß § 39... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahre 1988 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und § 12 Z. 3 KStG 1966 in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung nicht Bezug nehme. Die belangte Behörde vertritt die gegent... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig gleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl. 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0267 1 Stammrechtssatz Die Übergangsvorschrift in Abschn ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem völlig Bleichgelagerten Beschwerdefall mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1990, 90/14/0246, bereits entschieden. Durch dieses Erkenntnis ist auch die im vorliegenden Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage klargestellt. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG war im Dreiersenat zu entscheiden. W i e n , am 19. Februar 1991 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3 idF 1986/325;KWG 1979 §12 Abs10 idF 1986/325;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb;
Rechtssatz: Die Übergangsvorschrift in Abschn I Art 3 Abs 2 Z 2 lit b KWGNov 1986 ist keine Mindestzuweisungsvorsc... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei, eine Sparkasse, hat im Jahre 1987 und im Jahre 1988 in ihrem Jahresabschluß jeweils ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG idF der KWGNov 1986) mehr als das im Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte 1/10 des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. In dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde für das jeweilige Jahr nur 1/10 des Unterschiedsbetrages un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrer Haftrücklage (§ 12 Abs. 10 KWG) im Jahresabschluß 1988 mehr als das in Abschnitt I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. b KWGNov 1986 angeführte ein Zehntel des dort genannten Unterschiedsbetrages zugeführt. Sie vertritt nämlich die Ansicht, daß es sich bei der genannten Übergangsbestimmung um eine Mindestzuweisungsvorschrift handle und außerdem § 64 Abs. 5 BewG ebenso wie § 12 Z. 3 KStG 1966 jeweils in der Fassung der KWGNov 1986 auf diese Übergangsbestimmung ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KStG 1966 §12 Z3;KStG 1988 §14 Abs1;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z1;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/13/0170 E 13. Februar 1991
90/13/0171 E 13. Februar 1991
90/13/0172 E 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in ihrem Jahresabschluß zum 31. Dezember 1986 eine gemäß § 10 Abs. 2 Rekonstruktionsgesetz 1955 BGBl. Nr. 183 gebildete Sammelwertberichtigung von S 22,804.349,-- aus. Die für die Jahresbilanz des ersten nach dem 31. Dezember 1986 endenden Geschäftsjahres gemäß § 12 Abs. 10 Kreditwesengesetz 1979 (KWG) BGBl. Nr. 63 in der Fassung der Novelle BGBl. 325/1986 (Novelle 1986) auf Grund des Abschnittes I Art. III Abs. 2 Z. 2 lit. a dieser Novelle erstmalig zu bil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KWG 1979 §12 Abs10;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb;
Rechtssatz: Die Abzugsfähigkeit der Haftrücklage richtet sich während des Wirksamkeitszeitraumes der Übergangsbestimungen der KWGNov 1986 auch nach diesen Bestimmungen. Unter Haftrücklage iSd KWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BewG 1955 §64 Abs5;KWGNov 1986 Abschn1 Art3 Abs2 Z2 litb; Beachte Die Beschwerdefälle (Serie) 90/15/0102 bis 90/15/0108,
90/15/0130 bis 90/15/0132, 90/15/0138 und 90/15/0141
wurden am 21.1.1991 im gleichen Sinn erledigt.
Rechtssatz: Die Bestimmung des Absc... mehr lesen...