Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 93/16/0051 3 Stammrechtssatz Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des BewG, ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im entscheidungswesentlichen Sachverhalt und in der zu lösenden Rechtsfrage völlig jenem Beschwerdefall, der dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, zugrundegelegen ist. Gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und war daher in einem nach § 12 Abs 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Von der von der Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Besitzposten (Genußrechte) bei bescheidmäßiger Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1990 und 1. Jänner 1991 zu erfassen waren oder nicht, sowohl hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes als auch hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage dem mit hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, entschiedenen Beschwerdefall. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidungsgrün... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140032.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140031.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wies in den Bilanzen zum Bilanzstichtag 30. September jeweils "Skontorückstellungen" aus. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens jeweils für zu gewährende Skonti Rückstellungen als Schuldposten, und zwar am 1. Jänner 1987 S 4,149.039,--, zum 1. Jänner 1988 S 3,564.000,--, zum 1. Jänner 1989 S 4,220.000,-- und zum 1. Jänner 1990 S 5,000.000,--, abgezogen worden waren. Der Prüfe... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §19;
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 BewG sind Kapitalforderungen bei der Einheitsbewertung zu bewerten (Hinweis E 3.5.1977, 889/75, VwSlg 5129 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Mit einem Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1979 über die Errichtung einer "unechten stillen Gesellschaft" beteiligten sich Dr. Herbert K., Dkfm. Erhard F.G. und Dkfm. Michael K. am Unternehmen der T. GmbH mit einer Einlage von je S 50.000,--. In der Vertragsurkunde wurde als Gesellschaftszweck die Anschaffung, Vermietung und Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Leasing-Gütern und alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte angegeben. Mit einem weiteren Vert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §57;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Stellt sich eine - wenn auch den äußeren Anschein insbesondere eines Gewerbebetriebes darstellende - Betätigung solcherart nicht als eine Einkunftsquelle iSd § 2 EStG dar, so ist sie auch nicht als gewerblicher Betrieb anzusehen, für den gem den §§ 57 f... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 6. März 1953 gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die N-AG. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der von der N-AG für ihr Personal geschaffenen sozialen Einrichtungen sowie die Anmietung von Urlaubsquartieren und deren Vermietung an Dienstnehmer und Pensionisten der N-AG. Zwischen der Beschwerdeführerin und der N-AG wurden die Aufgaben der Beschwerdeführerin mit Vereinbarung vom 26. März 1975 bzw. 5. April 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24;BewG 1955 §19;BewG 1955 §51;BewG 1955 §57 Abs1;BewG 1955 §68 Abs5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die Auffassung, deswegen, weil ein Gebäude ein einheitlicher Baukörper sei, könne an einzelnen Teilen eines Gebäudes kein selbständiges wirtschaftliches Eigentum begründet werden, ist nich... mehr lesen...
Laut vorgelegter Abschrift aus dem Handelsregister des Handelsgerichtes Wien waren Gesellschafter der zu HRA Nr. 12218 protokollierten Firma "L.H." bis 30. Juli 1987 die "Wiener Theaterkunst-Werkstätte L.H. Gesellschaft mbH" und Kommerzialrat L.H. Am 30. Juli 1987 wurde protokolliert, daß der Beschwerdeführer als Kommanditist mit einer Vermögenseinlage von S 100.000,-- eingetreten und die Gesellschaft daher eine Kommanditgesellschaft ist; am selben Tag wurde protokolliert, daß der per... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist darüber zu belehren, daß es bei der Feststellung des Wertes der Z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der ste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1090;BAO §186 Abs1;BAO §186 Abs3;BAO §191 Abs1 lita;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §19;BewG 1955 §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine bescheidmäßige Erhöhung des Einheitswertes einer Liegenschaft gegenüber den Bestandnehmern und gleichzeitig wirtschaftlichen Eigentümern dieser Liegenschaft erf... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §6 Abs1;
Rechtssatz: Für den Wert von Anteilen ist grundsätzlich der Kurswert maßgebend, an dessen Stelle - wenn ein solcher nicht vorhanden ist - der gemeine Wert tritt, der wiederum vorrangig aus Verkäufen abzuleiten ist. Ist dies nicht möglich, so ist der gemeine Wert der Anteile zu schätzen. Die Wertermittlung hat dah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten mit diversen Liegenschaftseigentümern Bestandverträge ab und ließ sich darin die Berechtigung einräumen, die jeweiligen Bestandobjekte für Zwecke ihres Betriebes auf eigene Kosten umzugestalten, auszubauen und zu adaptieren. Für den Fall der Auflösung der jeweiligen Bestandverhältnisse wurde vereinbart, daß die solcherart getätigten Investitionen entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeber übergehen. Im Rahmen v... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11;BewG 1955 §19;BewG 1955 §68 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0139
Rechtssatz: "Mieterinvestititonen" werden als solche lediglich beim Einheitswert des Betriebsvermögens des Mieters erfaßt. Beim Vermieter hingegen wird im Rahmen des Einheitswertes des Grundvermögens nur eine allfällige Wertsteig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955 §12;BewG 1955 §19;BewG 1955 §68 Abs1;EStG 1988 §6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0139
Rechtssatz: Bei den Investitionen des Mieters auf eine Bestandsache kann es sich um ein bewertbar... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 16. Oktober 1989 brachte Edith E. ein ihr gehöriges protokolliertes Einzelunternehmen in die beschwerdeführende GmbH unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III StruktVG ein. Zu den Aktiven des Unternehmens zählten unter anderem Liegenschaften mit einem Einheitswert von zusammen S 16,565.000,--. In der am 27. Oktober 1989 beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 wurde der Wert der übernommenen Stammeinlagen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0093 2 Stammrechtssatz Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwert... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Aus der vorgelegten Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 31. Juli bzw. 17. August 1981 das Grundstück Nr. 2991/3 mit 561 m2 in EZ. 2218 KG L. und die Ehegattin des Beschwerdeführers mit Kaufvertrag gleichen Datums das angrenzende Grundstück Nr. 2991/4 mit 560 m2 in EZ. 2217 KG L. erworben. Beide haben jeweils die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs3;
Rechtssatz: Mehrere Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts sind grunderwerbsteuerrechtlich als nur ein Grundstück anzusehen, sofern sie bei der Einheitswertfeststellung als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurden; es besteht eine Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid (Hi... mehr lesen...
In der Verlassenschaft nach der am 29. Oktober 1981 im 84. Lebensjahr verstorbenen Juliana Z waren auf Grund des Gesetzes deren im Jahr 1898 geborene Schwester Hedwig N, deren im Jahr 1946 geborene Nichte, die Beschwerdeführerin, sowie deren Neffe Helmut B zu Erben berufen. Nachdem Helmut B die ihm angefallene Erbschaft ausgeschlagen hatte, gaben Hedwig N und die Beschwerdeführerin am 8. März 1982 je zur Hälfte des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab und schlossen unter einem ein... mehr lesen...
In der Verlassenschaft nach der am 29. Oktober 1981 im 84. Lebensjahr verstorbenen Juliana Z waren auf Grund des Gesetzes deren im Jahr 1898 geborene Schwester Hedwig N, deren im Jahr 1946 geborene Nichte Susanne L sowie deren Neffe Helmut B zu Erben berufen. Nachdem Helmut B die ihm angefallene Erbschaft ausgeschlagen hatte, gaben Hedwig N und Susanne L am 8. März 1982 je zur Hälfte des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab und schlossen unter einem ein Erbteilungsübereinkommen, n... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: AußStrG §170;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;ErbStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 89/16/0055 2 Stammrechtssatz Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, so... mehr lesen...