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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §19;Rechtssatz
Stellt sich eine - wenn auch den äußeren Anschein insbesondere eines Gewerbebetriebes darstellende - Betätigung solcherart nicht als eine Einkunftsquelle iSd § 2 EStG dar, so ist sie auch nicht als gewerblicher Betrieb anzusehen, für den gem den §§ 57 ff BewG 1955 ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993130166.X02Im RIS seit
14.01.2002