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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0139Rechtssatz
"Mieterinvestititonen" werden als solche lediglich beim Einheitswert des Betriebsvermögens des Mieters erfaßt. Beim Vermieter hingegen wird im Rahmen des Einheitswertes des Grundvermögens nur eine allfällige Wertsteigerung des Grundstückes erfaßt, die mit den Mieterinvestitionen nicht identisch sein muß (Hinweis Rössler-Troll, BewG und Vermögensteuergesetz/15, S 981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130138.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010