RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §19;
BewG 1955 §2 Abs1;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §2 Abs3;

Rechtssatz

Mehrere Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts sind grunderwerbsteuerrechtlich als nur ein Grundstück anzusehen, sofern sie bei der Einheitswertfeststellung als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurden; es besteht eine Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid (Hinweis E 23.2.1984, 83/16/0017, 0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160102.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten