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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §19;Rechtssatz
Mehrere Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts sind grunderwerbsteuerrechtlich als nur ein Grundstück anzusehen, sofern sie bei der Einheitswertfeststellung als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurden; es besteht eine Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid (Hinweis E 23.2.1984, 83/16/0017, 0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160102.X01Im RIS seit
14.01.2002