Entscheidungen zu § 61 GehG

Verwaltungsgerichtshof

41 Dokumente

Entscheidungen 31-41 von 41

RS Vwgh 1996/4/24 95/12/0298

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Die Mehrdienstleistungsvergütung nach § 61 GehG wird neben den nach den Dienstrechtsvorschriften gebührenden Monatsbezügen und Sonderzahlungen ALS NEBENGEBÜHR ausgezahlt. Sie unterscheidet sich von den laufenden Bezügen durch den Rechtstitel. Die Mehrdienstleistungsvergütung gebührt somit auch nicht laufend auf Grund des GehG oder eines darauf beruhenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1996

RS Vwgh 1996/4/24 95/12/0298

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §3;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Nebengebühren (gleichgültig, ob sie in Form der Einzelbemessung oder pauschaliert festgesetzt wurden) ist verwendungsbezogen gegeben. Fällt daher die Verwendung weg, mit der die Erbringung der anspruchsbegründenden Leistung bzw das Entstehen anspruchsbegründender Aufwen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 87/12/0158

Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule Wien. Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers war seine Dienstverrichtung ab dem Schuljahr 1977/78 dadurch gekennzeichnet, daß er - wie auch die anderen Lehrer - in einem geringeren Ausmaß zur Unterrichtserteilung herangezogen wurde, als es der damals geltenden Regelung über die Lehrverpflichtung entsprochen hätte. Di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 87/12/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §59 Abs1;BLVG 1965 §2;BLVG 1965 §9;BLVG LehrverpflichtungsV Heeresversorgungsschule 1981 Art3;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Der dem Verwaltungsverfahren zugrundeliegende Antrag des Bf war auf Vergütung von Mehrdienstleistungen gerichtet. Eine gesonderte Feststellung der diesem Vergütungsanspruch zugrundeliegenden zeitlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 87/12/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §56;BLVG 1965 §2;BLVG 1965 §9;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0342 E 7. Mai 1986 VwSlg 12135 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid ist unzulässig, wenn auf Grund der anzuwendenden Rechtslage bereits ein Leistungsbescheid möglich ist. Schlagworte Anspru... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0136

Die Beschwerdeführer stehen als Professoren in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium I. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden - auf § 39 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1985 - HGG, BGBl. Nr. 87, gestützte - Anträge der Beschwerdeführer auf Fortzahlung von Vergütungen für Mehrdienstleistungen nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) für die Dauer näher angeführter Zeiten, während derer sie Präsen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0308

Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der auf § 39 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 1985 - HGG - BGBl. Nr. 87, gestützte Antrag des Beschwerdeführers auf Fortzahlung von Vergütungen nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 für die Zeit vom 5. bis 25. November 1989, während welcher er Präsenzdienste geleistet hatte, abgewiesen. Gegen diesen Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0308

Index: 43/02 Leistungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/285 impl;HGG 1985 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0125 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11205 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Tatbestandsmerkmal "Fortzahlung" kann nur eine Weiterzahlung von Bezügen verstanden werden, die dem Beamten laufend gebühren. Vergütungen für Mehrdienstleistungen nach § 61 GehG 1956... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0136

Index: 43/02 Leistungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §61;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/282;HGG 1985 §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0125 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11205 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem Tatbestandsmerkmal "Fortzahlung" kann nur eine Weiterzahlung von Bezügen versta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 10 Abs 3 BLVG 1965 handelt es sich lediglich um eine "Bewertungsbestimmung", mit welcher die Möglichkeit geschaffen wurde, Arbeitsleistungen, die in einer nicht unter die Absätze 1 und 2 des § 10 BLVG fallenden Aufsichtsführung oder Erziehertätigkeit bestehen, in die L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1987

RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10 Abs3;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Nur insofern, als sich durch eine allenfalls vorzunehmende Einrechnung der Aufsichtstätigkeit oder Erziehertätigkeit gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 im Zusammenhang mit der Erteilung von Unterrichtsstunden eine das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitende dauernde Unterrichtserteilung e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1987

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