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63/02 GehaltsgesetzNorm
BLVG 1965 §10 Abs3;Rechtssatz
Nur insofern, als sich durch eine allenfalls vorzunehmende Einrechnung der Aufsichtstätigkeit oder Erziehertätigkeit gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 im Zusammenhang mit der Erteilung von Unterrichtsstunden eine das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitende dauernde Unterrichtserteilung ergibt, können die Tätigkeiten die Voraussetzung für die Gewährung einer besonderen Vergütung nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X02Im RIS seit
18.09.2006