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63/02 GehaltsgesetzNorm
BLVG 1965 §10 Abs3;Rechtssatz
Bei der Regelung des § 10 Abs 3 BLVG 1965 handelt es sich lediglich um eine "Bewertungsbestimmung", mit welcher die Möglichkeit geschaffen wurde, Arbeitsleistungen, die in einer nicht unter die Absätze 1 und 2 des § 10 BLVG fallenden Aufsichtsführung oder Erziehertätigkeit bestehen, in die Lehrverpflichtung des betreffenden Lehrers einzurechnen. § 10 Abs 3 BLVG 1965 kann daher unmittelbar "keinesfalls zur Vergütung von Mehrdienstleistungen herangezogen" werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X01Im RIS seit
18.09.2006