RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §10 Abs3;
GehG 1956 §16;
GehG 1956 §17;
GehG 1956 §61;

Rechtssatz

Bei der Regelung des § 10 Abs 3 BLVG 1965 handelt es sich lediglich um eine "Bewertungsbestimmung", mit welcher die Möglichkeit geschaffen wurde, Arbeitsleistungen, die in einer nicht unter die Absätze 1 und 2 des § 10 BLVG fallenden Aufsichtsführung oder Erziehertätigkeit bestehen, in die Lehrverpflichtung des betreffenden Lehrers einzurechnen. § 10 Abs 3 BLVG 1965 kann daher unmittelbar "keinesfalls zur Vergütung von Mehrdienstleistungen herangezogen" werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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