Der Beschwerdeführer steht als Direktor der Polytechnischen Schulen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und leitet die Polytechnische Schule M. Er unterrichtet nach seinem Vorbringen Deutsch und Informatik. Am 18. Mai 1995 beschlossen die Lehrer der Polytechnischen Schule M in ihrer Konferenz mehrheitlich, dass ab dem Schuljahr 1995/1996 der Unterricht in Leistungsgruppen entfallen und statt dessen in "Interessensgruppen" erfolgen solle. Am ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberlehrerin der Polytechnischen Schulen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich und ist an der Polytechnischen Schule M tätig. Am 18. Mai 1995 beschlossen die Lehrer der Polytechnischen Schule M in ihrer Konferenz mehrheitlich, dass ab dem Schuljahr 1995/1996 der Unterricht in Leistungsgruppen entfallen und stattdessen in "Interessensgruppen" erfolgen solle. Am 28. Mai 1995 nahm der Schulgemeinschaftsausschuss d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;SchOG 1962 §28 Abs2 idF 1996/766; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004
Rechtssatz: Während nunmehr mit dem LEISTUNGSDIFFERENZIERTEN UNTERRICHT auf das unterschiedliche LEISTUNGSNIVEAU der Schüler Bedacht genommen werd... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Zusage eines Landesschulinspektors, dass es durch die Einführung von Interessensgruppen an Stelle der Leistungsgruppen an einer Polytechnischen Schule zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Lehrer komme, vermag das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gebührlichkeit der Zulage nach § 59b Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 nicht zu ersetz... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004
Rechtssatz: § 59b Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 setzt für die Gebührlichkeit der dort vorgesehenen Dienstzulage die Erteilung eines "leistungsdifferenzierten" Unterrichts voraus. Wie insbesondere aus den Erläu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass § 59b Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 ausdrücklich auf die Erteilung von Unterricht in LEISTUNGSgruppen abstellt und daher sch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältn... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;SchOG 1962 §28 Abs2 idF 1996/766; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004
Rechtssatz: Durch die Novellierung des § 28 Abs. 2 SchOG durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996 wurde die Voraussetzung für die - schulautonome... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz70/02 Schulorganisation70/07 Schule und Kirche
Norm: GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;Lehrplan Polytechnische Schule 1997;SchOG 1962 §28 Abs2 idF 1996/766; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/12/0231 E 14. Mai 2004
2003/12/0230 E 14. Mai 2004
2003/12/0233 E 14. Mai 2004
Rechtssatz: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes findet eine Mehrbelastung des Leh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht auf Grund seiner schriftlichen Erklärung vom 9. April 1991 als Hauptschuloberlehrer in Ruhe ab 1. Dezember 1991 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Tirol. Die Wirksamkeit der durch Erklärung gemäß § 13 LDG 1984 herbeigeführten Ruhestandsversetzung zu diesem Termin wurde durch Bescheid der belangten Behörde vom 3. Oktober 1991 ausgesprochen. Mit Schreiben vom 6. Dezember 1993 ersuchte der Beschwerdeführer um Feststellung der Ruhe... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer70/04 Schulzeit
Norm: GehG 1956 §59b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;SchulzeitG 1985 §2 Abs2 Z1 litc idF 1988/144; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 89/12/0126 1 Stammrechtssatz Die Zulagen nach § 59b Abs 1 Z 1 lit b und § 59 Abs 1 Z 2 lit a GehG gebühren nur für die Dauer der einschlägigen Verwendung, die wieder von der tatsächlichen Einteilung im jeweiligen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer70/04 Schulzeit
Norm: GehG 1956 §59a Abs6 Z1;GehG 1956 §59b Abs1 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;SchulzeitG 1985 §2 Abs2 Z1 litc idF 1988/144;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 59a Abs 6 Z 1 GehG ist der Dreijahrszeitraum ab der Versetzung/dem Übertritt in den Ruhestand rückzurechnen. Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß auf die letzten drei SCHULjahre vor dem W... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; ihre letzte Dienststelle war die Hauptschule X, an der sie im Schuljahr 1987/88 bis 8. Juli 1988 in zwei Schülergruppen in Mathematik leistungsdifferenzierten Unterricht erteilte und auch als Fachkoordinator für Mathematik eingesetzt war. Vom 2. September 1988 bis 31. Mai 1989 war die Beschwerdeführerin krankheitshalber dienstverhindert. Mit Wirksamkeit vom 1. Jun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer70/04 Schulzeit
Norm: GehG 1956 §59b Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;SchulzeitG 1985 §2 Abs2 Z1 litc idF 1988/144;
Rechtssatz: Die Zulagen nach § 59b Abs 1 Z 1 lit b und § 59 Abs 1 Z 2 lit a GehG gebühren nur für die Dauer der einschlägigen Verwendung, die wieder von der tatsächlichen Einteilung im jeweiligen Schuljahr abhängig ist. European Case Law I... mehr lesen...