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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §59b Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Zusage eines Landesschulinspektors, dass es durch die Einführung von Interessensgruppen an Stelle der Leistungsgruppen an einer Polytechnischen Schule zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Lehrer komme, vermag das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gebührlichkeit der Zulage nach § 59b Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120236.X01Im RIS seit
05.07.2004