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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0231 E 14. Mai 2004 2003/12/0230 E 14. Mai 2004 2003/12/0233 E 14. Mai 2004Rechtssatz
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes findet eine Mehrbelastung des Lehrers durch die Erteilung leistungsdifferenzierten Unterrichts auch im Lehrplan der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997, Ausdruck, wonach sich der Unterricht in den einzelnen Leistungsgruppen sowohl DURCH DIE KOMPLEXITÄT DES STOFFANGEBOTES als auch DURCH DIE METHODISCHE AUFBEREITUNG, etwa in Berücksichtigung unterschiedlicher Fähigkeiten der Schüler, Probleme selbständig zu formulieren und zu interpretieren, zu lösen sowie Lösungswege und Lösungen zu bewerten, unterscheide, wogegen die Schüler in Interessensgruppen nach dem gewählten Fachbereich, bzw. Gruppen von Fachbereichen zusammenzufassen seien, um sowohl beim Lernen wie auch beim Lehren besondere Anschaulichkeit und Motivation zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120234.X06Im RIS seit
14.06.2004