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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0231 E 14. Mai 2004 2003/12/0230 E 14. Mai 2004 2003/12/0233 E 14. Mai 2004Rechtssatz
Durch die Novellierung des § 28 Abs. 2 SchOG durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996 wurde die Voraussetzung für die - schulautonome - Differenzierung des Unterrichts nach den auf die Berufswelt bezogenen Interessen der Schüler geschaffen (so die ErläutRV 416 BlgNR 20. GP 15), ohne daran jedoch die gehaltsrechtliche Folge zu knüpfen, die Erteilung von Unterricht in Interessensgruppen in gleicher Weise wie die Erteilung von Unterricht in Leistungsgruppen - etwa bei der Ein- und Umstufung in die einzelnen Gruppen, der Erteilung von Förderunterricht oder der Beurteilung der Leistungen der Schüler in den Schulnachrichten und Jahreszeugnissen - zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120234.X04Im RIS seit
14.06.2004