Der Beschwerdeführer steht als Stabswachtmeister in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1997 gemäß § 80 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), eine Naturalwohnung im Gesamtausmaß von 76,82 m2 und ein KFZ-Abstellplatz zugewiesen. Als monatliche Vergütung wurde gemäß den §§ 24a bis c des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54 (... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §24;GehG 1956 §24a idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Nach dem mit "Sachleistungen" überschriebenen § 24 GehG 1956 hat ein Beamter, dem neben seinem Monatsbezug Sachleistungen gewährt werden, hiefür eine angemessene Vergütung zu leisten, die im Wege der Aufrechnung hereingebracht werden kann. Nach der Systematik des Dienst- und B... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a;GehG 1956 §24;GehG 1956 §24a idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Die nachträglich erfolgte Geltendmachung der Erhöhungsbeträge der Grundvergütung durch gemäß § 24 GehG 1956 zulässige Aufrechnung gegen Gehaltsforderungen ist ein eigenständiger Anspruch, der nicht in Form einer "Rückforderung" in bereits bezogene Leistungen eingreift. Es liegt daher kein Fall des § 13a GehG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht - seit 1. April 1996 als Brigadier i. R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (der Aktenlage zufolge war seine letzte Dienststelle im Bereich der Fliegerdivision). Dem Beschwerdeführer war im Jahr 1980 eine näher bezeichnete Naturalwohnung in Zeltweg zugewiesen worden. Mit Bescheid des Kommandos der Fliegerdivision vom 28. August 1996 wurde dem Beschwerdeführer diese Wohnung - im Hinblick auf sein Ausscheiden aus dem Dien... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs9;GehG 1956 §112f idF 1999/I/127;GehG 1956 §24;GehG 1956 §24a Abs2 idF 1986/387;GehG 1956 §24a Abs4 idF 1999/I/127;GehG 1956 §24a idF 1999/I/127;GehGNov 45te Art10;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem E 28.4.2000, 99/12/0311, dargelegt hat, umfasst § 112f Abs 1 GehG zwei verschiedene Fälle, nämlich, dass die Grundvergütu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in Ruhe ab seiner mit Ablauf des 31. Dezember 1994 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er bewohnt die ihm vom Dienstgeber überlassene im Erdgeschoß gelegene Wohnung in Ried/Innkreis, D-Straße, sowie ein im Dachgeschoß dieses Objektes gelegenes Mansardenzimmer. Mit "Wohnungszuweisung" der Bundesgebäudeverwaltung (BGV) II Linz-Salzburg vom 28. Mai 1963 wurde dem Beschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 31. März 1994 als Abteilungsinspektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten G, den er leitete. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich ein Schreiben der Dienstbehörde an den Beschwerdeführer vom 28. März 1990, mit dem ihm die strittige Wohnung als "be. Naturalwohnung" angeboten und er wegen der von ihm geplanten Wohnungsverbesserungsmaßnahmen eingel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: ABGB §1090;AVG §56;BDG 1979 §80 Abs2;DVG 1984 §1;GehG 1956 §24 idF 1959/094;GÜG §23 idF 1956/055;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/27 96/12/... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder nach § 23 GÜG idF BGBl 1956/55 noch nach § 24 GehG idF 1959/94 war für die Überlassung einer Naturalwohnung die Rechtsform des Bescheides vorgesehen. Dessen ungeachtet wurde die Zuweisung einer Naturalwohnung und die Festsetzung der Vergütung hiefür als Dienstrechtsangelegenheit iSd § 1 DVG angesehen, über die rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend durch Bescheid der Dienstbehörde zu entscheiden ist (Hinweis E 19.10.1966, 831/66 ua). Aus dem Fehlen der Bescheidform der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1987 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Im Dienststand war er an der Universitätsbibliothek als Heizer tätig; unbestritten ist, daß er auch die Funktion eines Hausmeisters für die Universitätsbibliothek ausgeübt hat. Mit Bescheid vom 18. Juni 1965, Zl. 49.614-III/4-65, wies der (damals zuständige) Bundesminister für Unterricht dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 23. Dezember 1964 "die Wohnung im bundeseigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §24;VwRallg;
Rechtssatz: Die Festsetzung der Vergütung für eine dem Beamten zugeteilte Naturalwohnung oder Dienstwohnung hat im Einzelfall durch Bescheid zu erfolgen. Dieser Festsetzungsbescheid ist ein rechtsbegründender Verwaltungsakt, dessen Auswirkungen sich auch auf die Vergangenheit erstrecken können. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0040 E 11. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der wesentliche Inhalt der gesetzlichen Regelung des § 24 GehG 1956 muss darin gesehen werden, dass der Bund die ihm erwachsenen Kosten vom Nutzungsberechtigten ersetzt erhalten soll, also aus der Vergabe von Naturalwohnungen grundsätzlich keinen finanziellen Nachteil erleiden soll. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80;GehG 1956 §24;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Ersatzes von Aufwendungen, die der Beamte für Installationen in der Naturalwohnung getätigt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986120129.X01 Im RIS seit 18.09.2006 mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ArbGerG §1;ArbGerG §2;ASGG §1 impl;AVG §1;BDG 1979 §80 Abs2;GehG 1956 §24;JN §1;
Rechtssatz: Wird einem Beamten eine Wohnung im Rahmen seines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses überlassen, so stellt die Festsetzung einer Vergütung hiefür eine Dienstrechtsangelegenheit d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §13b Abs4;GehG 1956 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2337/80 E 16. März 1980 RS 3 Stammrechtssatz Der Anspruch des Bundes auf Vergütung für eine Naturalwohnung kann schriftlich, mündlich oder durch sonstiges, dem Beamten erkennbares Verhalten erfolgen (Hinweis E 26.9.1980 356/78). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §13b Abs4;GehG 1956 §24;
Rechtssatz: Die laufend erfolgte "Vorschreibung" einer Vergütung für die Naturalwohnung durch die Bundesgebäudeverwaltung II unterbricht den Lauf der Verjährungsfrist. Wann vom Beamten Anträge auf Festsetzung der Vergütung gestellt wurden, ist für die Verjährung bedeutungslos. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §24;
Rechtssatz: Wenn dies zweckmäßig erscheint, kann - wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat - über einzelne Komponenten der Vergütung für Sachleistungen (hier: Naturalwohnung) gesondert abgesprochen werden. Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §60;GehG 1956 §24;
Rechtssatz: Der Hinweis auf bundeseinheitliche Richtlinien für die Festsetzung einer Vergütung nach § 24 GehG kann ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren iSd § 24 Abs 1 GehG nicht ersetzen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung European Cas... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 11. März 1963 auf die Dauer seiner gegenwärtigen Verwendung als Bundesbediensteter in Innsbruck ab 1. März 1963 die Wohnung Nr. 2 in X, R-Straße 18, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Bad, Flur, WC und Abstellraum mit einer Wohnnutzfläche von 107,07 m2 als Naturalwohnung zugewiesen. Der Bescheid enthielt weiter folgende Ausführungen: "Durch die Übernahme dieses Dekretes bestätigen Sie gleichzeitig, dass Si... mehr lesen...