RS Vwgh 1986/12/15 85/12/0216

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
GehG 1956 §24;

Rechtssatz

Wenn dies zweckmäßig erscheint, kann - wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat - über einzelne Komponenten der Vergütung für Sachleistungen (hier: Naturalwohnung) gesondert abgesprochen werden.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120216.X03

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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