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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Festsetzung der Vergütung für eine dem Beamten zugeteilte Naturalwohnung oder Dienstwohnung hat im Einzelfall durch Bescheid zu erfolgen. Dieser Festsetzungsbescheid ist ein rechtsbegründender Verwaltungsakt, dessen Auswirkungen sich auch auf die Vergangenheit erstrecken können. Dies gilt nicht bloß für die erstmalige Festsetzung der Wohnungsvergütung, sondern auch für deren Abänderung (Hinweis E 13.5.1976, 2181/74, VwSlg 9054 A/1976).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988120118.X01Im RIS seit
11.07.2001