RS Vwgh 1987/1/12 85/12/0185

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Veröffentlicht am 12.01.1987
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ArbGerG §1;
ArbGerG §2;
ASGG §1 impl;
AVG §1;
BDG 1979 §80 Abs2;
GehG 1956 §24;
JN §1;

Rechtssatz

Wird einem Beamten eine Wohnung im Rahmen seines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses überlassen, so stellt die Festsetzung einer Vergütung hiefür eine Dienstrechtsangelegenheit dar, die in den Anwendungsbereich des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 fällt. Eine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit kommt diesfalls nicht Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120185.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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