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14/02 GerichtsorganisationNorm
ArbGerG §1;Rechtssatz
Wird einem Beamten eine Wohnung im Rahmen seines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses überlassen, so stellt die Festsetzung einer Vergütung hiefür eine Dienstrechtsangelegenheit dar, die in den Anwendungsbereich des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 fällt. Eine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit kommt diesfalls nicht Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985120185.X01Im RIS seit
07.03.2006