Entscheidungen zu § 21 Abs. 5 GehG

Verwaltungsgerichtshof

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/19 2006/06/0130

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (1995) wurde sie an der österreichischen Botschaft in Moskau (in der Folge kurz: Botschaft) verwendet. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 27. September 2005, Zl. 2000/12/0062, zu entnehmen. Daraus ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin im Hin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.2006

RS Vwgh 2006/9/19 2006/06/0130

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a idF 1966/109;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;MSchG 1979 §14 idF 1995/434;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im hg. Erkenntnis vom 29. September 1999, Zl. 98/12/0140, VwSlg 15240 A/1999 (Folgeerkenntnisse: vom 19. Dezember 2000, Zl. 2000/12/0245, und vom 9. April 2002, Zl. 2001/06/0168) dargelegt, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/27 2000/12/0062

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In dem im Beschwerdefall maßgebenden Zeitraum war sie an der Österreichischen Botschaft in Moskau (im Folgenden kurz Botschaft) Botschaftssekretärin und Presseattachee. Mit Schreiben vom 13. Jänner 1995 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, auf Grund des ihr bekannt gegebenen voraussichtlichen Geburtstermins wü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/29 98/12/0140

Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;MSchG 1979 §14 idF 1995/434;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 5 GehG erscheint auch nicht deshalb rechtswidrig in Bezug auf höherrangige Rechtsnormen, weil darin nicht eine weitere Ausnahme für den hier gegenständlichen Fall - Dienstverhinderung auf Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Behalteregel des § 21 Abs 5 erster Satz GehG, wonach der Anspruch auf Auslandsverwendungszulage durch einen Urlaub, während dessen der Beamte den Anspruch auf Monatsbezüge behält, oder durch eine Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalles nicht berührt wird, erscheint unbedenkli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §8;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 Z1 idF 1992/314;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid steht mit § 21 Abs 5 Z 1 GehG nicht im Einklang, weil die belangte Behörde allein auf Grund der so genannten Auslandsbesoldungsrichtlinien (denen normative... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: EINGANGSVORAUSSETZUNG für die Gebührlichkeit einer Auslandsverwendungszulage ist nach dem ersten Teil des ersten Satzes des § 21 Abs 1 GehG, dass der Beamte seinen Dienstort im Ausland hat UND DORT WOHNEN MUSS. Aus § 21 Abs 5 dieser Bestimmung ergibt sich aber zwingend, dass es sich dabei nur um eine GRUND... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 Z1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: Eine EINGANGSVORAUSSETZUNG für die Gebührlichkeit einer Auslandsverwendungszulage ist, dass dem Beamten überhaupt BESONDERE KOSTEN im Sinne des § 21 Abs 1 Z 2 GehG entstehen, wenngleich auch diese Eingangsvoraussetzung nur grundsätzlich gilt, weil sie ebenfalls durch d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/16 96/08/0172

Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse sprach mit dem an die "Republik Österreich p.A. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck" adressierten und auch so zugestellten Bescheid vom 10. April 1992 aus, daß gemäß den §§ 44, 49, 51 und 54 ASVG allgemeine Beiträge und Sonderzahlungen in näher genannter Höhe für im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg beschäftigte Postbedienstete nachverrechnet und gemäß § 59 Abs. 1 ASVG i.V.m. der V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1999

RS Vwgh 1999/2/16 96/08/0172

Index: 63/02 Gehaltsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;BKUVG §19 Abs1;BKUVG §26 Abs1;GehG 1956 §21 Abs5;GehG 1956 §22 Abs2;
Rechtssatz: Die Kaufkraftausgleichszulage gilt gemäß § 21 Abs 5 Gehaltsgesetz 1956 in der in den Jahren 1989 und 1990 geltenden Fassung als Aufwandsentschädigung. Diese zunächst nur dienstrechtlich zu verstehende Qua... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1999

TE Vwgh ErkenntnisVS 1990/1/30 88/14/0218

Der Beschwerdeführer, ein in der Finanzverwaltung des Bundes tätiger Akademiker, wohnt in W. Sein 1976 geborener ehelicher Sohn besuchte im Streitjahr 1988 die Unterstufe des Stiftsgymnasiums X. Das Schulgeld von S 3.500,-- (Jahresbetrag) machte er als außergewöhnliche Belastung geltend. Begründend führte er dazu im Verwaltungsverfahren aus, der Besuch einer nicht schulgeldpflichtigen Unterstufe eines Gymnasiums sei im Bezirk W nicht möglich, weil die im A errichteten Mittelschulen nu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh ErkenntnisVS | 30.01.1990

RS Vwgh 1990/1/30 88/14/0218

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1972 §34;GehG 1956 §21 Abs5 impl; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 354; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1851/79 E 9. Dezember 1981 RS 1 Stammrechtssatz Mit der Gewährung von Kinderabsetzbeträgen und Familienbeihilfen wird nur jenem Aufwand Rechnung getragen, der bei durchschnittlicher Betrachtungsweise mit dem Unterhalt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1990

Entscheidungen 1-13 von 13

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten