Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 354;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1851/79 E 9. Dezember 1981 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Gewährung von Kinderabsetzbeträgen und Familienbeihilfen wird nur jenem Aufwand Rechnung getragen, der bei durchschnittlicher Betrachtungsweise mit dem Unterhalt von Kindern einschließlich deren Erziehung und Ausbildung verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988140218.X01Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009