Begründung: Der beklagten Bauträgerin wurde mit Bescheid der Baubehörde vom 30. 8. 1993 die Bewilligung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Linz erteilt. Die Beklagte suchte am 8. 2. 1994 unter Vorlage eines Planes um die straßenpolizeiliche Bewilligung für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Gut an und nannte als Baubeginn den 1. 4. 1994 und eine voraussichtliche Baudauer von ca 16 Monaten. Die straßenpolizeiliche Benützungsbewilligung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch an den vom Berufungsgericht gemäß § 508 Abs 3 ZPO vorgenommenen Ausspruch, daß die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, nicht gebunden (2 Ob 217/98w, 7 Ob 284/98k). Der Oberste Gerichtshof ist auch an den vom Berufungsgericht gemäß Paragraph 508, Absatz 3, ZPO vorgenommenen Ausspruch, daß die ordentliche Revision doch nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17. 12. 1994 verstorbene Schwester des Klägers betrieb mit einem Standort in Wien eine Tabak-Trafik, welche seit 4. 1. 1993 an das Online-System der beklagten Partei angeschlossen und somit neben dem Vertrieb von Brieflosen mit dem Zahlenlottospiel ausgestattet war. Nach ihrem Tod wurde die Trafik geschlossen, die Online-Anlage nicht mehr betrieben. Aufgrund der Bewerbung des Klägers um die Verleihung der früher von seiner Schwester geführten Trafik... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §918 Ib6ZPO §17ZPO §21ZPO §41 C2ZPO §47
Rechtssatz: Wird von den Hauptparteien im Zuge des Berufungsverfahrens ein gerichtlicher Vergleich (mit gegenseitiger Kostenaufhebung) abgeschlossen, verletzt die Partei, die ihrem Vertragspartner den Streit verkündet hatte, worauf dieser auf ihrer Seite dem Verfahren als Nebenintervenient beitrat, jedenfalls dann keine nachvertraglichen (nachwirkenden) Treuepflichten und Sorg... mehr lesen...
Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem nunmehrigen Kläger den Streit verkündet. Daraufhin war dieser auf Seite der klagenden Gemeinde dem Streit als Nebenintervenient beigetreten. Im ersten Rechtsgang wurden die damaligen B... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte oberösterreichische Stadtgemeinde beabsichtigte den Umbau samt Erweiterung ihres Feuerwehrhauses und installierte zu diesem Zwecke einen eigenen Bauausschuß, um hinsichtlich der Vergabe nach entsprechender Prüfung der Preisspiegel im Gemeinderat eine Empfehlung nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit abgeben zu können. Die Ausschreibungsunterlagen wurden vom technischen Büro U***** GesmbH (im folgenden kurz: Firma U*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Ferienclub ist ein ideeller Verein mit dem Sitz in K*****. Seine Zielsetzung ist es, seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus H***** R*****, K*****, zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu betreuen. Zu diesem Zweck soll der Verein nach seinen Statuten ein erstrangiges grundbücherlich sichergestelltes Fruchtgenußrecht an allen Ferienwohnungen auf der Liegenschaft EZ 3***** KG R***** erwerben und alle Ferienwohnungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte führte im Jahre 1992 ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Auftrages zur Lieferung von Schutznetzen für die A 9 Pyhrnautobahn durch. Sie übermittelte sechs Unternehmen, darunter der Klägerin, die Ausschreibungsunterlagen. Alle Unternehmen erstatteten Anbote. Nach der Ausschreibung waren Vertragsgrundlagen die jeweiligen Ö-Normen in der zum Zeitpunkt der Anboteröffnung gültigen Fassung sowie die Vergabeordnung für öffentlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie schon die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben, gilt im Schuldrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit; darunter fällt vor allem die Abschluß- oder Eingehungsfreiheit, so daß es im Belieben der Parteien steht, ob und mit wem sie kontrahieren wollen (JBl 1988, 454). Diese Freiheit wird in den Fällen des "Kontrahierungszwanges" ausnahmsweise durchbrochen (Rummel in Rummel, ABGB**2 Rz 10 zu § 861; Laren... mehr lesen...
Norm: ABGB §859GSpG §25
Rechtssatz: Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 2440/96m Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 2440/96m Veröff: SZ 71/68 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Vorentscheidung 2 Ob 2195/96z vom 10.7.1997 ausgesprochen hat, ist nach Lehre und Rechtsprechung (vgl Harrer in Schwimann ABGB2 § 1293 Rz 32 mwN) die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht oder nicht, nach materiellem Recht zu beurteilen. So hat die Rechtsprechung bei rechtsmißbräuchlicher Rechtsausübung dem, der in die Gefahr läuft, dadurch geschädigt zu werden, einen Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den maßgeblichen Klageangaben (§ 226 ZPO) wurde in einem Vorprozeß die Klägerin (als Beklagte) gemeinsam mit anderen Liegenschaftsmiteigentümern von der hier beklagten Partei auf Zahlung von 612.073,88 S sA in Anspruch genommen. Sie verpflichtete sich gemeinsam mit den übrigen Liegenschaftsmiteigentümern im gerichtlichen Vergleich vom 31.Jänner 1996 zur Zahlung von 290.000 S an die hier beklagte Partei. Der Klageerzählung ist nicht zu entnehmen, ob ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unterlassungsbegehren können ganz allgemein nur bei Wiederholungsgefahr erhoben werden (RIS-Justiz RS0031786). Es ist daher für die Entscheidung ohne Bedeutung, daß die Klägerin ihren Anspruch auf "jeden erdenklichen Rechtsgrund" gestützt hat. Die Wiederholungsgefahr besteht in der ernstlichen Besorgnis weiterer Eingriffe (RIS-Justiz RS0009357). Sie ist zu verneinen, wenn der Verletzer besondere Umstände dartun kann, d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** St.R***** mit dem Haus ***** in K*****, und zwar die Erstklägerin zu 1/4, der Zweit- und Drittkläger zu je 1/8 und der Beklagte zur Hälfte. Der Beklagte hat durch Jahre hindurch im Haus befindliche Wohnungen an Dritte vermietet. Die Kläger begehren - nach einer Klageeinschränkung -, den Beklagten für schuldig zu erkennen, jede entgeltliche oder unentgeltliche Einräumung der Benützung und den Abschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen unmittelbar aneinander und liegen in Hanglage in einem Feuchtgebiet. Die Kläger sind Ehegatten und je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 685, die Beklagten zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 657. Der Erstbeklagte verlegte 1969/70 im Zuge der Errichtung seines Hauses zur Entwässerung der ihm damals noch allein gehörigen Liegenschaft in etwa 1,8 m Tiefe ein - nach dem Akteninhalt e... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemieteten Bestandobjektes in *****, festzustellen" ab. Dabei ging es im wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Das gemäß Paragraph 40, Absatz 2, MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemieteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, Importeurin von und Händlerin mit Geräten der Unterhaltungselektronik, sowie die während des Revisionsverfahrens in Konkurs verfallene beklagte Speditionsgesellschaft (im folgenden weiter beklagte Partei) schlossen im März 1987 einen Vertrag über den Betrieb eines Auslieferungslagers, wonach die beklagte Partei gegen ein Pauschalentgelt (Prozentsatz des Warenwerts) folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Import von zollabgefertigten e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist niedergelassener Facharzt für Radiologie mit einer Ordination in L*****. Der Erstbeklagte ist seit Jänner 1992 Leiter der Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am A.ö.Bezirkskrankenhaus L***** mit einem systemisierten Bettenstand von 37 Betten. Seit Juni 1992 betreibt er auch eine eigene Ordination als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Zweitbeklagte ist verantwortlicher Leiter des Institutes für Radiologie am Bezirksk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob die zwischen den Streitteilen abgeschlossene befristete Zusatzvereinbarung bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses gültig war und der Kläger infolge Verletzung der der beklagten Partei daraus erwachsenen Zahlungspflicht berechtigt war, vorzeitig aus dem Dienstverhältnis auszutreten (§ 26 Z 2 AngG) und demnach ein Anspruch des Klägers auf Zahlung offener Gehalts- und Zul... mehr lesen...
Norm: ABGB §859B-VG Art89MRG §46a Abs4 Z2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen einer Ungleichbehandlung von Vermietern (d.h. solchen, die die Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung zu nutzen wußten und solchen, die sich mit geringen "Ablösen" zufrieden gaben), weil es zum Wesen der Vertragsfreiheit gehört, daß sie in unterschiedlichem Ausmaß ausgeschöpft wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §346 AABGB §859ABGB §861ABGB §863 HMRG §9
Rechtssatz: Bestimmungen des MRG, die dem Mieter bestimmte Rechte einräumen, sind grundsätzlich spezial- gesetzliche Einschränkungen der im allgemeinen bürgerlichen Recht vorgesehenen Vertragsfreiheit, weil nur so die zwangswirtschaftliche Ordnung des Mietrechtes im Interesse der Zielvorstellungen desselben durchgesetzt werden kann. Dies bedeutet, daß auch die dem Mieter in § 9 MRG eingeräu... mehr lesen...