Norm
ABGB §859Rechtssatz
Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110236Im RIS seit
15.05.1998Zuletzt aktualisiert am
29.06.2017