Norm: ABGB §782 idF ErbRÄG 2015ABGB §785 Abs1ABGB §786ABGB §794
Rechtssatz: Anders als bei der Berechnung des "Nachlasspflichtteiles", bei welcher der Noterbe an der Entwicklung des Nachlasses zwischen dem Erbfall und der wirklichen Zuteilung des Pflichtteiles teilnimmt, sind bei der Ermittlung des "Schenkungspflichtteiles" Schenkungen mit deren Wert zur Zeit des Erbfalles ohne Bedachtnahme auf spätere Wertveränderungen zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794
Rechtssatz: Einer Anpassung an die sich seit der Übergabe geänderten Verhältnisse darf nur die für den Übergabszeitpunkt ermittelte Geschenkquote unterzogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 620/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 6 Ob 620/82 6 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 12.07.1984 6 Ob 13/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB 785ABGB §794ABGB §938 BABGB §1284 Aa
Rechtssatz: Modell einer Berechnung der Bemessungsgrundlage für den Schenkungspflichtteil bei teilweise unentgeltlicher Übergabe einer Liegenschaft vor dem Tod des Erblassers. Entscheidungstexte 6 Ob 620/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1984 6 Ob 620/82 EFSlg 45975 = EFSlg 45976 = EFSlg 45978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794ABGB §788 idF ErbRÄG 2015
Rechtssatz: Der Wert eines der Erblasserin bei der Übergabe vorbehaltenen lebenslangen Fruchtgenusses, wiewohl diese Belastung auf den Zeitpunkt des Empfanges bezogen den Liegenschaftswert erheblich verminderte, ist für die Bemessung der Pflichtteilsgrundlage außer Ansatz zu lassen, weil bereits im Übergabszeitpunkt mit völliger Sicherheit feststand, dass in dem für die Beurteilung der Pflichtte... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794
Rechtssatz: Für die Ausmittlung eines Schenkungspflichtteiles ist der Zeitpunkt des Erbanfalles maßgeblich. Es ist nicht danach zu fragen, um welchen Wert das Vermögen des Erblassers (als Berechnungsgrundlage) durch den Vorempfang seinerzeit vermindert worden ist, sondern danach, welchen Wert die Verlassenschaft besäße, wäre die pflichtteilswidrige Verfügung unterblieben. Daraus folgt, dass nicht der Wert des Geschenkes... mehr lesen...
Norm: ABGB §794
Rechtssatz: Der dem Pflichtteilsrecht zugrunde liegende Ausgleichsgedanke rechtfertigt entgegen dem Wortlaut des § 794 ABGB auch bei unbeweglichen Sachen eine Berücksichtigung der seit dem Empfang eingetretenen Wertveränderungen. Bei der Ausmittlung eines Schenkungspflichtteiles ist dabei der im § 794 ABGB genannte Zeitpunkt des Erbanfalles maßgebend. Entscheidungstexte 6 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794
Rechtssatz: Als eine dem Pflichtteilsberechtigten gemachte Schenkung kann zu berücksichtigen sein, daß die Erblasserin ihre Liegenschaft für seine Kreditschuld zum Pfand bestellte, wenn dies unentgeltlich erfolgte. Die Bewertung der in der Pfandbestellung gelegene Leistung wird sich an der Differenz zwischen der übernommenen Haftung und der objektiv zu bewertenden Aussicht auf Rückersatz durch den Schuldner auszurichten... mehr lesen...
Die Streitteile Ernst H und Romana V sind eheliche Kinder des am 3. 10. 1951 gestorbenen Josef H und der am 26. 5. 1978 gestorbenen Anna H. Die Eltern der Streitteile waren Eigentümer je eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 422 KG K mit dem Haus in der W- Zeile 6. Der Hälfteanteil des Vaters der Streitteile war Bestandteil seiner Verlassenschaft. Diese Verlassenschaft war vom Bezirksgericht Klagenfurt zu 1 A 689/51 abgehandelt worden. Mangels letztwilliger Verfügung waren nach dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794
Rechtssatz: Aufwertung, wenn sie bei Gemeinschaftsverhältnissen nötig ist, um eine Benachteiligung einzelner Beteiligter auszuschließen. Entscheidungstexte 7 Ob 596/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 7 Ob 596/76 SZ 49/92 8 Ob 549/84 Entscheidungstext OGH 13.12.1984 8 Ob 549/84 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Witwe und die Beklagte die Tochter des am 25. Juni 1970 verstorbenen Josef W. Der Nachlaß des Genannten wurde vom BG Lienz zu A 268/70 der Klägerin zu einem Viertel und der Beklagten zu drei Viertel auf Grund des Gesetzes eingeantwortet. Bei der Verhandlung vor dem Gerichtskommissär schlossen die genannten Erben am 2, November 1970 ein Übereinkommen, demzufolge die Witwe den gesamten Nachlaß in ihr Eigentum übernahm, wogegen sie sich verpflichtete,der Beklagten ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §786ABGB §794
Rechtssatz: Ist eine vom Erblasser unter Lebenden gemachte Schenkung eines Unternehmens bzw Unternehmensanteiles iS des § 785 ABGB anzurechnen, so sind im Hinblick auf die Bestimmungen des § 794 ABGB die beweglichen Unternehmensbestandteile im Umfange des seinerzeitigen Empfanges mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbanfalles die unbeweglichen hingegen mit dem Wert zum Zeitpunkt des Empfanges zu veranschlagen. Eing... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Verlassenschaft nach seinem Vater die Zahlung einer Pflichtteilsforderung in der von ihm errechneten Höhe von 155.222.70 S s. A. Nach den Klagsangaben sei der Kläger neben seinen fünf Geschwistern nach seinem am 6. September 1960 verstorbenen Vater Matthias M. zu 1/12 des Nachlasses pflichtteilsberechtigt. Der Erblasser habe in seinem Testament Adolfine M. und Aloisia M. sowie die mj. Kinder Irene und Johann seines Sohnes Johann M. (Bruder des Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §778ABGB §794
Rechtssatz: Voraussempfang eines ideellen Miteigentumsanteiles an einem bäuerlichen Anwesen. Rücksichtnahme auf die seit dem Vorausempfang eingetretene Verminderung des Geldwertes, bei der nach § 788 ABGB vorzunehmenden Einrechnung in den Pflichtteil (vgl JB 114). Entscheidungstexte 1 Ob 279/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 1 Ob 279/66 JB... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §786ABGB §794ZPO §273
Rechtssatz: Der Fall des § 786 zweiter Satz ABGB liegt nicht vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst Erbe ist und daher nicht als Pflichtteilsberechtigter gegen den Erben des Nachlasses, sondern als Noterbe gegen den Beschenkten einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung aus der Verlassenschaft erhebt. - Dieser Anspruch gegen den Beschenkten ist nach § 785 ABGB unter Bedachtnahme auf § 794 ABGB zu er... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 ffABGB §794 ABGB
Rechtssatz: Zur Frage, wie bei Bewertung vorempfangener Liegenschaften unter Bedachtnahme auf den Zweck der Bestimmungen der §§ 785 ff ABGB ( Gleichstellung der Kinder, Anwendung des gleichen Wertmessers ) vorzugehen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 41/62 Entscheidungstext OGH 29.03.1962 6 Ob 41/62 SZ 35/40 ... mehr lesen...
Die Ehegatten Josef und Juliane K., Landwirte in L., hatten insgesamt sechs Kinder, und zwar die Söhne Josef jun. (d. i. der Beklagte), Hubert und Hermann sowie die Töchter Gottfrieda, verehelichte T. (d. i. die Klägerin), Anna und Emma. Die Klägerin heiratete im Jahr 1925; damals waren noch alle Kinder daheim. Sie erhielt von den Eltern eine aus Möbeln, Wäsche, Kleidung und Hausratsgegenständen bestehende Ausstattung, für welche rund 4000 S (alt) aufgewendet wurden. Außerdem verspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist nachstehender Sachverhalt: Die Eheleute Heinrich und Theresia H***** übereigneten mit Übergabsvertrag vom 28. 6. 1945 der Beklagten, ihrer Tochter, das ihnen gehörige Maiergut im ***** gegen Übernahme verschiedener Leistungen. Die Beklagte verpflichtet sich im Punkt "Neuntens" des Vertrages ihren Kindern bzw Wahlkindern Maria W***** und Juliana D*****, geb. M*****, als Lohn und Heiratsgutsentfertigung einen Betrag auszubezahlen und zwar der Juli... mehr lesen...
Norm: ABGB §786ABGB §794
Rechtssatz: Zur Aufwertung von Vorausempfängen (Liegenschaftsanteil). Grundsätze der Bewertung. Entscheidungstexte 2 Ob 86/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 2 Ob 86/56 JBl 1956,403 (mit Glosse von Steinwenter) 3 Ob 507/56 Entscheidungstext OGH 31.10.1956 3 Ob 507/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §794ABGB §881 Abs3 IIIAABGB §988
Rechtssatz: Es besteht dort kein Anlaß, der Frage nach der Berechtigung einer im Wortlaut des § 794 ABGB keine Grundlage findenden Aufwertung näherzutreten, wo der Erblasser durch Übergabe der Liegenschaft und Verpflichtung des Übernehmers zur Auszahlung von Erbteilen die Erbteilung schon bei Lebzeiten vorgenommen hatte, soferne durch die ausgemessenen und dann auch wirklich ausgezahlten Erbteile die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §794ABGB §988
Rechtssatz: Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit die im Gesetze ( §§ 785 ff ABGB ) verordnete Gleichstellung aller Kinder, die Berücksichtigung einer eingetragenen Geldentwertung erfordert. Voraussetzung ist dabei, daß die durch die Geldentwertung herbeigeführte Beeinträchtigung eines Kindes gegenüber den anderen Erben eine wesentliche ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Kinder der am 25. 2. 1951 ohne Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Juliane M*****. Diese übergab dem Beklagten am 8. 6. 1946 ihren Hof um den Übergabspreis von 15.500 S. Im Übergabsvertrag wurde außer den der Übergeberin zu erbringenden Leistungen die Einräumung eines Wohnungsrechtes für den Viertkläger und die Bezahlung einer Erbteilsforderung von je 1.000 S an die Kläger 1.) bis 3.) vereinbart. Die Klägerin Barbara H*****, eine ae... mehr lesen...