Norm
ABGB §782 idF ErbRÄG 2015Rechtssatz
Anders als bei der Berechnung des "Nachlasspflichtteiles", bei welcher der Noterbe an der Entwicklung des Nachlasses zwischen dem Erbfall und der wirklichen Zuteilung des Pflichtteiles teilnimmt, sind bei der Ermittlung des "Schenkungspflichtteiles" Schenkungen mit deren Wert zur Zeit des Erbfalles ohne Bedachtnahme auf spätere Wertveränderungen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2020