Norm
ABGB §785Rechtssatz
Als eine dem Pflichtteilsberechtigten gemachte Schenkung kann zu berücksichtigen sein, daß die Erblasserin ihre Liegenschaft für seine Kreditschuld zum Pfand bestellte, wenn dies unentgeltlich erfolgte. Die Bewertung der in der Pfandbestellung gelegene Leistung wird sich an der Differenz zwischen der übernommenen Haftung und der objektiv zu bewertenden Aussicht auf Rückersatz durch den Schuldner auszurichten haben. Dabei ist es nicht unzulässig, im nachhinein die tatsächliche Entwicklung zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012944Dokumentnummer
JJR_19840112_OGH0002_0060OB00805_8200000_003