Norm
ABGB §785Rechtssatz
Einer Anpassung an die sich seit der Übergabe geänderten Verhältnisse darf nur die für den Übergabszeitpunkt ermittelte Geschenkquote unterzogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018