Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Bei widersprüchlichen teleologischen Auslegungsmöglichkeiten ist der Interpretation des Wortlautes der Vorrang zu geben. Entscheidungstexte 7 Ob 2075/96i Entscheidungstext OGH 24.09.1996 7 Ob 2075/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106018 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7JN §110 Abs1 Z3
Rechtssatz: Vermögen im Sinn des § 110 Abs 1 Z 3 JN ist zwar auch eine bei einem österreichischen Gericht geltend gemachte oder geltend zu machende Forderung. § 110 Abs 1 Z 3 JN ist aber teleologisch dahin zu reduzieren, daß für einen prozeßunfähigen Ausländer, für den sein Heimatstaat die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hat, zwecks Einbringung einer Klage vor einem österreichischen Gericht nur dann ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6nöGVG §2 Abs2
Rechtssatz: Diese Ausnahmebestimmung ist nicht einschränkend auszulegen, sondern ist vielmehr im Rahmen ihres engeren Zwecks dabei auch einer ausdehnenden Auslegung zugänglich. Entscheidungstexte 5 Ob 95/94 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 5 Ob 95/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §9
Rechtssatz: Die Frage, ob ein späteres Gesetz dem früheren widerspricht, ist mit den Mitteln der Auslegung festzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 8/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 8/95 Veröff: SZ 68/191 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082338 ... mehr lesen...