RS OGH 2008/10/22 7Ob214/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2008
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Norm

ABGB §427
ABGB §428

Rechtssatz

Bei der Besitzanweisung erklärt der Übergeber, für den ein Dritter die Sache entweder als bloßer Inhaber oder als Rechtsbesitzer innehat, dieser solle die Sache ab einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt einer Bedingung für den Übernehmer innehaben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124252

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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