IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die gemeinsame Beschwerde 1. des A, 2. der B, 3. der C, 4. des D, 5. der E und 6. des F, alle vertreten durch G, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 23. November 2017, Zl. *** und ***, betreffend Abbruchauftrag nach der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Baurechtsgesetzgebers kommt nur dort und insoweit in Betracht, als es sich um Bauten handelt, die nicht unmittelbar, sondern bloß mittelbar der Wassernutzung dienen, bei denen also der wasserbauliche Nutzungszweck in den Hintergrund tritt (vgl VfSlg 13.234... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Ein bloß mündlich verkündeter (Baubewilligungs-)Bescheid ist rechtsunwirksam (vgl VwGH 2007/06/0310; 2013/05/0176). Eine bloß mündlich erteilte Baubewilligung ist demnach in jenen Fällen, in welchen die Schriftlichkeit vorgeschrieben ist, ein rechtliches Nichts und erzeugt kein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Die Rechtskonstruktion des „vermuteten Konsenses“ ist nur bei solchen Altbauten anwendbar, für die (abgesehen von anderen Voraussetzungen) keine Baubewilligung existiert oder eine solche nicht mehr auffindbar ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine so... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Ein „Verzicht“ der Baubehörde auf die Erlassung eines Bauauftrages gemäß den maßgeblichen Vorschriften ist auch bei langjähriger Kenntnis eines konsenslosen Baues ohne Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages nicht vorgesehen (vgl VwGH 2004/05/0190). Eine Baubewilligung kann ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.01.2020 Norm: BauO NÖ 2014 §14 Z2BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §415ABGB §416ABGB §418
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 2013/05/0012) sind Bauaufträge, die sich an den Eigentümer zu richten haben, im Falle des Miteigentums grundsätzlich – sofern keine anderslautende Sondervorschrift besteht –an alle Miteigentümer zu richten. Unabhäng... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Gibisch als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Berufungsbescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 10. April 2019, ***, betreffend Abbruchauftrag zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird in Stattgebung der Beschwerde dahingehend abgeändert, dass der in Berufung gezogene Bescheid der Baubehörde erster Instanz vom 21. August 2018, ***, aufgehoben wird. 2. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.10.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Selbst die baurechtliche Konsenswidrigkeit einer baulichen Anlage steht dem zivilrechtlichen Entstehen eines Superädifikats nicht entgegen, weshalb sich dessen Eigentümer gegen die Vollstreckung eines (nur) gegen den Grundeigentümer erlassenen Abbruchauftrags wehren kann (OGH 3Ob119/93). Sc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.10.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Mangels eines qualifizierten Besitzes scheidet eine Ersitzung des Eigentums an den Abbruchobjekten durch den Beschwerdeführer aus. Dies unabhängig davon, ob der Vorbesitzer selbst jemals (originär oder derivativ) Eigentümer der Abbruchobjekte war. Schlagworte Bau- und Raumordnungsrech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.10.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Eine Aneignung verschafft im Unterschied zur Ersitzung kein außerbücherliches Eigentum (OGH 99/05/0051). Der Erwerb des Eigentumsrechtes durch Okkupation nach vorangegangener Dereliktion erfolgt bei Superädifikaten durch entsprechende Urkundenhinterlegung (OGH 2R233/11x). Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Präsidenten Dr. Segalla über die Beschwerde der EH und des RH, in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 16. November 2016, Zl. GA III-200177, betreffend der NÖ Bauordnung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen:... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.01.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §4 Z7BauO NÖ 2014 §35BauO NÖ 1996 §14 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Tatbestandselemente [Erfordernis von bautechnischen Kenntnissen … iSd § 4 Z 7 BO] kommt es nicht auf die subjektiven Fachkenntnisse des Bauführers an, sondern darauf, ob die Errichtung der Anlage objektiv das Vorliegen eines wesentlichen Maßes bautechnischer Kenntni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.01.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §4 Z7BauO NÖ 2014 §35BauO NÖ 1996 §14 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Eines der Grundprinzipien des österreichischen Sachenrechtes besteht in dem aus dem römischen Recht stammenden Grundsatz "superficies solo cedit" (das Gebäude fällt dem Grundeigentümer zu). Demnach ist ein auf einer Liegenschaft errichtetes Gebäude grundsätzlich unselbständiger und dah... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.01.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §4 Z7BauO NÖ 2014 §35BauO NÖ 1996 §14 Z2ABGB §418
Rechtssatz: Ist der vom Grundeigentümer verschiedene Adressat eines baubehördlichen Beseitigungsauftrages nicht Superädifikatseigentümer (und auch nicht Baurechtsinhaber), ist eine Auftragserteilung an ihn rechtswidrig (zur Annahme eines Superädifikates vgl. VwGH Zl. 2005/05/0180, sowie VwGH Zl. 2... mehr lesen...