RS Lvwg 2019/10/7 LVwG-AV-851/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.10.2019

Norm

BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2
ABGB §418

Rechtssatz

Mangels eines qualifizierten Besitzes scheidet eine Ersitzung des Eigentums an den Abbruchobjekten durch den Beschwerdeführer aus. Dies unabhängig davon, ob der Vorbesitzer selbst jemals (originär oder derivativ) Eigentümer der Abbruchobjekte war.

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Abbruchauftrag; Superädifikat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.851.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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