Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.10.2019Norm
BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2Rechtssatz
Mangels eines qualifizierten Besitzes scheidet eine Ersitzung des Eigentums an den Abbruchobjekten durch den Beschwerdeführer aus. Dies unabhängig davon, ob der Vorbesitzer selbst jemals (originär oder derivativ) Eigentümer der Abbruchobjekte war.
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Abbruchauftrag; Superädifikat;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.851.001.2019Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019