RS Lvwg 2019/10/7 LVwG-AV-851/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

07.10.2019

Norm

BauO NÖ 2014 §35 Abs2 Z2
ABGB §418

Rechtssatz

Selbst die baurechtliche Konsenswidrigkeit einer baulichen Anlage steht dem zivilrechtlichen Entstehen eines Superädifikats nicht entgegen, weshalb sich dessen Eigentümer gegen die Vollstreckung eines (nur) gegen den Grundeigentümer erlassenen Abbruchauftrags wehren kann (OGH 3Ob119/93).

Schlagworte

Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Abbruchauftrag; Superädifikat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.851.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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