Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Gemeinschuldners (Schlosser) wurde am 2. 11. 2005 der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 10. 8. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Mit Beschluss vom 21. 8. 2006, der am 25. 9. 2006 in der Insolvenzdatei veröffentlicht wurde, stellte das Konkursgericht fest, der Masseverwalter habe Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Klägerin befand sich sowohl mit dem Gemeinschuldner als a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte zeigt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf, weil die von ihm formulierte Frage im vorliegenden Verfahren in Wahrheit gar nicht zu beantworten ist, wie auch die Ausführung der Revision zeigt, bei der diese Frage keine Rolle spielt. Im Übrigen übersieht er, dass Vertragsauslegung im Einzelfall idR keine erhebliche Rechtsfrage aufwirft (RIS-Justiz RS0042936); ein unvertretbares Auslegungsergebnis k... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 17. 10. 1998 einen Provisionsvertretervertrag. Der Beklagte war mit seiner vollen Arbeitskraft ausschließlich für den Kläger bis in das vierte Quartal des Jahres 2001 als Handelsvertreter für den Vertrieb von Holzstiegen mit Geländern im Raum Steiermark tätig. Vereinbart wurde eine Abschlussberechtigung, nicht aber eine Inkassoberechtigung des Beklagten. Er hatte Weisungen des Klägers in Bezug auf Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen zu be... mehr lesen...
Begründung: Die mit der Errichtung eines Hotels betraute Generalunternehmerin beauftragte eine Arbeitsgemeinschaft mit der Herstellung der Haustechnik im Gebäude. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft waren die Beklagte und weitere zwischenzeitig insolvent gewordene Unternehmen. Die Klägerin war von der Generalunternehmerin mit der Montage abgehängter Decken und deren Verspachtelung beauftragt. Die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Bauvorhaben ..." haben unter anderem folgenden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §415ABGB §483
Rechtssatz: Das vom Berechtigten einer Tunneldienstbarkeit ausgebrochene Material wird im Moment der Gewinnung zum (positiven oder negativen) Wertträger. Entscheidungstexte 1 Ob 49/99h Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 49/99h Veröff: SZ 72/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. Dezember 1986 räumte der Landeshauptmann für Kärnten der Beklagten zum Zwecke des Ausbaus der Südautobahn auf einem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebs eines Tunnels mit einer Nordröhre von 128 lfm und einer Südröhre von 120 lfm ein und setzte die Enteignungsentschädigung fest. In ihrem daraufhin fristgerecht beim zuständigen Bezirksgericht ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Masseverwalter begehrt gegenüber der beklagten Partei die Feststellung, daß dieser keine Eigentumsrechte an der vom Gemeinschuldner im Ortsgebiet B***** seit 1985 errichteten Kabelfernsehanlage bzw an Teilen derselben zustehen. Er brachte dazu vor, daß die beklagte Partei für eine vom Gemeinschuldner betriebene Kabelfernsehanlage seit 1986 Materialien geliefert habe, die in die Fernsehanlage eingebaut worden seien. Daneben seien auch Produkte anderer Unt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Ob ein selbständiger (und damit sonderrechtsfähiger) oder unselbständiger (und damit sonderrechtsunfähiger) Bestandteil (Koziol/Welser II10 12f) vorliegt, entscheidet grundsätzlich die Verkehrsauffassung (SZ 40/104) und ist damit einzelfallabhängig (SZ 57/166), wobei im Zweifel anzunehmen ist, daß Bestandteile im selben Eigentum stehen wie die Hauptsache (1 Ob 21/82). Ausgehend von den in der Berufung der Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen von folgendem, vom Berufungsgericht wie folgt wiedergegebenen und im Revisionsverfahren nicht strittigen Sachverhalt aus: "In bezug auf die im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg unter HRA 3328 eingetragen gewesene Firma S***** KG, ***** waren Komplementäre die I*****-Gesellschaft mbH und die C*****-Gesellschaft mbH, ferner Kommanditisten die C*****-AG sowie die S*****gesellschaft mbH. Diese seit 1.8.1977 beste... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbEO §249EO §331 DABGB §297 AABGB §361ABGB §415ABGB §825 E
Rechtssatz: Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der *****Gesellschaft mbH & Co KG wurde am 8.6.1988 das Ausgleichsverfahren umd am 28.12.1988 der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der nunmehrige Beklagte bestellt, der bereits ab 21.6.1988 Nachfolger des ursprünglich mit dieser Funktion betraut gewesenen Rechtsanwaltes Dr. Peter B***** Ausgleichsverwalter war. In diesem Konkurs finden die Konkursgläubiger für ihre Forderungen keine Deckung. Die Forderungen der Massegläubi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stefan S***, Baumeister, vertreten durch Dr. Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Walter F. P***, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 159.952,71 s.A. Sie habe der AKB Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH (in der Folge kurz AKB) für die Errichtung eines Mehrzweckbaues in Kappl Fertigteilträger, Fertigteildecken sowie Bewährung in Unterzügen und in Elementdecken geliefert. Die Lieferung sei unter Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung erfolgt. Die beklagten Parteien hätten der Errichtergemeinscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §415ABGB §1080ABGB §1295 IIf7g
Rechtssatz: Ist das Verhalten eines Teiles dahin zu werten, daß dieser die von ihm hergestellten Gegenständen einem anderen überlassen hat, um diese zu Musterstücken weiterzuverarbeiten, die dann einem Kunden probeweise überlassen werden sollen, besteht für den Weiterverarbeiter die Nebenpflicht, mit diesen Gegenständen so sorgsam zu verfahren, daß diese für den Hersteller nicht endgültig verloren gehen... mehr lesen...
Norm: ABGB §415
Rechtssatz: Verfügt ein Teilnehmer widerrechtlich über im gemeinsamen Eigentum befindlichen Stücke, ist er in Höhe des gemeinen Wertes des auf den anderen Teilnehmer entfallenden Anteils diesem ersatzpflichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 523/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1985 3 Ob 523/85 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat in der Zeit von 1972 bis 1975 an die Eheleute Inge und Kurt S***** unter Eigentumsvorbehalt Waren geliefert und Leistungen erbracht und hierüber folgende Rechnungen ausgestellt: Rechnung vom 20. 12. 1972 222.227,00 S Rechnung vom 31. 12. 1972 20.521,20 S Rechnung vom 8. 2. 1973 11.294,60 S Rechnung vom 21. 3. 197 4.721,80 S Rechnung vom 8. 11. 1973 17.668,56 S Rechnung vom 17. 9. 1974 55.179,67 S Rechnung vom 31. 1. 1975 30.400,47 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: Gelder verschiedener Eigentümer sind nicht nur dann im Sinne des §§ 371, 415 ABGB von ihrem sonstigen Vermögen abgrenzbar und deutlich unterscheidbar und lassen Mengeneigentum als Unterfall von Miteigentum entstehen, wenn sie in einer Kassette oder Brieftasche verwahrt werden, sondern auch dann, wenn sie auf einem Giro- oder Sparkonto erlegt wurden (vgl SZ 10/356). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger verkaufte der Firma Sepp N & Sohn OHG Holzindustrie M, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1978, S 9/78-2, Konkurs eröffnet wurde, 21.54 fm Blochholz und 7.56 fm Schleifholz "Hoblerholz"), wobei der Preis des Blochholzes 1050 S pro fm betrug. Vereinbart war, daß das Holz bis zur Bezahlung im Feber 1978 Eigentum des Klägers bleibe. Das mit drei Kerben gekennzeichnete Holz wurde auf dem Lagerplatz der späteren Gemeinschuldnerin nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: § 415 ABGB gewährt im Falle einer Vermengung abgegrenzter, von anderen deutlich unterscheidbarer Mengen gleichartiger Sachen, zB von Geld, verschiedener Eigentümer jedem Eigentümer eine Eigentumsklage auf die bestimmte, von ihm stammende Menge (Mengenvindikation oder Quantitätsvindikation), die auf die Abtrennung eines entsprechenden Teils des Gemenges gerichtet ist, während § 371 ABGB im Falle einer Verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch Vermengung ist die Unmöglichkeit, ununterscheidbar vermengtes Geld mit der Eigentumsklage zu verfolgen. Eigentumserwerb durch Vermengung tritt dann nicht ein, wenn Bargeld unterscheidbar vorhanden ist, so etwa, wenn es in der Brieftasche abgesondert verwahrt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 675/78 Entscheidu... mehr lesen...
Die Klägerin vermittelt und finanziert Teilzahlungskredite vorwiegend zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen. Die Vergabe dieser Kleinkredite erfolgte teilweise durch die C-Bank AG in W. Über das Vermögen dieser Bank wurde zur GZ S 9/75 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin vom beklagten Masseverwalter der C-Bank nach Klagsausdehnung die Zahlung von 21 411 114.42 S samt Anhang und beantragt außerdem die Feststellung, daß sie Eigentümerin der bei d... mehr lesen...
Norm: ABGB §371ABGB §415
Rechtssatz: § 415 ABGB gewährt im Falle der Vereinigung abgegrenzter Mengen gleichartiger Sachen dem Eigentümer die Eigentumsklage ( bzw einen Aussonderungsanspruch im Konkurs ) auf die bestimmte Qualität ( Quantitäts- oder Mengenvinidikation ), die sich auf Abtrennung eines entsprechenden Teiles des Gemenges richtet, falls eine solche Menge noch vorhanden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §414 ffABGB §415ABGB §1063
Rechtssatz: Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, entsteht bei Verarbeitung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache - von den nach § 416 ABGB zu beurteilenden Fällen abgesehen - Miteigentum des Lieferanten und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §414ABGB §415ABGB §1063ABGB §1447 A
Rechtssatz: Die Abgrenzung des Begriffes der "Verarbeitung" von dem des ( rechtlichen ) Unterganges der Sache durch Verbrauch - welcher auch das vorbehaltene Eigentum erlöschen läßt - kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung getroffen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §414ABGB §415ABGB §1063EO §249 ffEO §331
Rechtssatz: Die den einzelnen Beteiligten zustehenden Wertanteile an einer verarbeiteten Sache können nicht nach §§ 249 ff EO gepfändet und verkauft, sondern nur als "anderes Vermögensrecht" nach § 331 EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 4 Ob 525/76 Verstärkter Sen... mehr lesen...