Begründung: Die Minderjährige ist das Kind von Eileen und Marco P*****. Sie und ihre Eltern sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 25. 3. 2008 bewilligte das Erstgericht der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von 245 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Minderjährige mit ihrer Mutter in Österreich, wo die Mutter als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert war. Der Vater lebte in... mehr lesen...
Begründung: Beide Minderjährigen und ihre Mutter Sabine G***** (vormals P*****) sind österreichische Staatsbürger, der Vater Sebastian P***** ist deutscher Staatsbürger. Die beiden Minderjährigen bezogen Unterhaltsvorschüsse zunächst nach § 4 Z 5 UVG und zuletzt nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Eingabe vom 16. 7. 2008 beantragte das Jugendamt der Stadtgemeinde Villach seine Enthebung als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG, weil die beiden Minderjährigen mit ihrer Mutter nunmehr in... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund pflegschaftsgerichtlich genehmigten (ON 34) Vergleichs vom 28. 1. 1998 erhielt die Minderjährige einen Betrag von ATS 15.000 als Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. Diese Summe wurde dem die Obsorge allein ausübenden Vater ausbezahlt, der bei seiner Vernehmung am 2. 10. 1998 (ON 44) angab, das Geld zur Bezahlung seiner dringendsten Schulden verwendet zu haben. Er beziehe derzeit Arbeitslosenunterstützung, werde aber für die Minderjährige ein Sparbuch anle... mehr lesen...
Norm: ABGB §212ABGB §213ABGB §271
Rechtssatz: Das Aufgabengebiet eines Kollisionskurators gemäß §271 ABGB ist keine "andere Angelegenheit" im Sinn des §212 Abs3 ABGB. Bedarf es nur einzelner Vertretungshandlungen liegt auch kein Fall der teilweisen Obsorgeübertragung an den Jugendwohlfahrtsträger gemäß §213 ABGB vor. Entscheidungstexte 8 Ob 144/03i Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 ... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern des Minderjährigen leben getrennt. Der Minderjährige und sein Vater sind indische Staatsangehörige, die Mutter stammt zwar gleichfalls aus Indien, ist jedoch österr. Staatsbürgerin. Die Familie lebte zunächst in Österreich. Die Mutter erteilte am 23. September 1996 niederschriftlich ihre Zustimmung zur Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 212 Abs 2 ABGB. Am 4. November 1996 verpflichtete sich der Vater vor dem Magistrat der Stadt Wien ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212Haager Unterhaltsstatutabk Art1 Abs3
Rechtssatz: Für den Fall, dass mit einem Statutenwechsel die Vertretungsbefugnis des Magistrats der Stadt Wien als Unterhaltssachwalters wegfällt, wäre eine Enthebung des Jugendwohlfahrtsträgers zwar unmöglich, jedoch ist das Erlöschen seiner Vertretungsbefugnis deklarativ festzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 220/01m Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht übertrug mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. März 2000 die alleinige Obsorge für die beiden Kinder, deren eheliche Eltern getrennt leben, der Mutter und hat nun, soweit hier relevant, 1.) die am 21. März 2000 gemäß § 382a EO erlassene einstweilige Verfügung (Verpflichtung des Vaters zur Zahlung vorläufiger monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 1.450 S für beide Kinder) gemäß § 399a EO dahin eingeschränkt, dass der derzeit einkommenslose Vater nur zu e... mehr lesen...
Norm: ABGB §212
Rechtssatz: Wird dem "anderen" Elternteil die Obsorge (allein) übertragen, so kann dieser, die dem Jugendamt übertragene Unterhaltssachwalterschaft ohne Hinzuziehung des Gerichts widerrufen. Entscheidungstexte 7 Ob 268/99h Entscheidungstext OGH 27.10.1999 7 Ob 268/99h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §212JWG §33
Rechtssatz: Macht der Jugendwohlfahrtsträger Kostenersatzansprüche gegen die Eltern des Minderjährigen im Sinne des § 33 JWG geltend, begründet der Umstand, daß derselbe Jugendwohlfahrtsträger zum besonderen Sachwalter des Kindes gemäß § 213 ABGB (in Verbindung mit § 212 ABGB) zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsansprüchen bestellt wird, keinen Anlaß, für den Minderjährigen einen Kollisionskurator zu bestellen. ... mehr lesen...
Begründung: Für die aufgrund ihrer außerehelichen Geburt unter Amtsvormundschaft gestandene Minderjährige wurde am 12. Juli 1979 ihre Mutter zur Vormünderin und am 16. Juli 1979 das „Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk“ zum besonderen Unterhaltssachwalter bestellt. Die Minderjährige hatte seinerzeit - gemeinsam mit ihrer Mutter - ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel des 10. Wiener Gemeindebezirkes, verlegte diesen Aufenthalt innerhalb von Wien mehrmals und hat diesen nunmehr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212ABGB §213
Rechtssatz: Zumindest in dem Fall, in welchem der gesetzliche Vertreter der Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers nicht zustimmt oder keinen derartigen Antrag stellt, etwa wenn er selbst unterhaltspflichtig wird, hat gemäß § 213 ABGB das Gericht mangels einer dafür geeigneten Person den Jugendwohlfahrtsträger zu bestellen. Entscheidungstexte 1 Ob 647/92 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Matthias R***** ist das uneheliche Kind des Rudolf S***** und der Andrea R*****. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22.6.1990 wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.300 S verpflichtet. Mit Beschluß vom 4.4.1991 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.4.1991 bis 31.3.1994 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe des Unterhaltstitels nach §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt. Dieser Beschluß wurde der Bezirkshauptmannschaft Melk, Jugendabteilung, am 8.4.... mehr lesen...
Norm: ABGB §212
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger ist verpflichtet, die ihm zugegangenen Unterhaltsbeträge an den sonstigen gesetzlichen Vertreter des Kindes zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich das Kind nicht bei diesem gesetzlichen Vertreter, sondern bei jemand anderem aufhält. Entscheidungstexte 3 Ob 521/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 3 Ob 521/91 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212
Rechtssatz: Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes nach § 212 Abs 2 und 3 ABGB ist, trotz der Verwendung des Wortes "Sachwalter" eine rechtsgeschäftliche Übertragung eines Teiles der Vertretungsmacht, die durch eine vom gesetzlichen Vertreter vor dem Jungendwohlfahrtsträger gesetzte Vertretungshandlung zumindest für den anhängigen Verfahrensabschnitt wieder außer Kraft gesetzt wird. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §212
Rechtssatz: Die prozeßrechtliche Stellung als Vertreter kommt dem Jugendwohlfahrtsträger vor Gericht nur dann zu, wenn er die ihm erteilte Vertretungsbefugnis dem Gericht anzeigt. Entscheidungstexte 7 Ob 650/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 7 Ob 650/90 Veröff: EvBl 1991/51 S 246 5 Ob 530/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der nunmehr 5 Jahre alten Raffaela F*** einigten sich im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 28.9.1989 dahin, daß der Mutter die Obsorge über das Kind zukommt und der Vater monatlich S 2.500,-- an Unterhalt zu bezahlen hat. Am 13.3.1990 beantragte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf S 1.250,-- und brachte hiezu vor, daß sich sein Kind seit Anfang Februar 1989 (bis auf weiteres) bei der mütterlichen Großmutter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212
Rechtssatz: Nach dem am 01.07.1989 in Kraft getretenen und hier anzuwendenden KindRÄG wird der Jugendwohlfahrtsträger bereits mit dem Einlangen eines entsprechenden Ersuchens, der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder mit dem Abschluß der Niederschrift hierüber Sachwalter des Kindes für die Festsetzung oder Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Eines Gerichtsbeschlusses bedarf es nicht mehr. ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der ehelichen Mutter bestellte das damals zuständige Bezirksgericht Gloggnitz am 14. Dezember 1977 die Bezirkshauptmannschaft N*** zum besonderen Sachwalter der am 2. Juli 1973 geborenen Martina B*** zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater. Zufolge Nichtzahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Vater wurden dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Minderjährige ehelichte am 4. Jänner 1990 Bernhard R***. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212JWG nach KindRÄGUVG §9
Rechtssatz: Die Vertretungsmacht des Jugendwohlfahrtsträgers in allen Angelegenheiten der Geltendmachung, Durchsetzung und Regelung der dem Kind zustehenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche beruht nicht allein auf § 215 Abs 1 ABGB. Nach dieser Vorschrift sind zufolge der Übergangsbestimmung des Art VI § 4 Abs 2 KindRÄG die gesetzlichen Amtssachwalterschaften nach dem JWG BGBl 1954/99 nach der Neuordnung ab ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Mutter bestellte das Erstgericht am 20. August 1984 die Bezirkshauptmannschaft Hartberg zum besonderen Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater (§ 22 JWG BGBl 1954/99). Am 29. Juli 1986 bewilligte das Erstgericht Unterhaltsvorschüsse ab dem 1. August 1986 für das Kind und trug der Bezirksverwaltungsbehörde als gesetzlichem Vertreter des Kindes auf, die bevorschußten Unterhaltsbeträge einzutreiben und, soweit hereinge... mehr lesen...
Norm: ABGB §212HGB §125ZPO §1 Ac3ZPO §90
Rechtssatz: Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an den persönlich mitbeklagten gesetzlichen Vertreter eines Pflegebefohlenen bzw an den persönlich mitbeklagten geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG wirkt auch gegen den beklagten Pflegebefohlenen bzw gegen die OHG selbst. Entscheidungstexte 6 Ob 51/63 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...