Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Adoptionssache der mj Laura ***** P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Minderjährigen, ihrer Mutter Susanne ***** P***** und deren Ehegatten Michael P*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OG in Leibnitz, gegen den Beschluss des Landesgerichts für... mehr lesen...
Begründung: Simon Thaddäus W***** (in der Folge: Wahlvater) beantragte am 6. 11. 2002 unter Vorlage eines schriftlichen Adoptionsvertrags vom 25. 9. 2002 die Bewilligung der Annahme des mj Joachim W*****, vormals J*****, an Kindesstatt. Unter einem beantragte er, die Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption durch das Gericht zu ersetzen. Der am 7. 7. 1993 geborene mj Joachim W*****, vormals J*****, ist das eheliche Kind der Adele ***** und des Carlo J*****. Er wurde in Südafrik... mehr lesen...
Begründung: Der Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger, die Wahlmutter und der am 23. Oktober 1987 geborene Wahlsohn sind kroatische Staatsangehörige. Die Wahleltern und der Wahlsohn beantragten am 25. Oktober 2005 beim Erstgericht die Bewilligung der Annahme an Kindesstatt aufgrund des Adoptionsvertrags vom 16. Oktober 2005. Der Bruder der Wahlmutter sei mit der Schwester des Wahlkindes verheiratet. Bis September 2005 habe der Wahlsohn in Kroatien gelebt, nunmehr wohne er in Ö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Adoptionssache der Antragsteller 1. Marija G*****, 2. Jovo G*****, als Wahleltern und 3. Stanislavka S*****, als Wahlkind, alle wohnhaft in *****, und alle vertreten durch Dr. Andreas Waldhof... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind seit 10. 9. 1990 verheiratet und seit 30. 7. 2001 österreichische Staatsangehörige. Sie waren zuvor philippinische Staatsangehörige und leben seit 1994 in Österreich. Am 30. 7. 2003 schlossen die Antragsteller als Wahleltern mit der am 23. 12. 1986 geborenen, philippinischen Staatsbürgerin Caroline B***** einen Adoptionsvertrag. Das Wahlkind ist die Nichte der Zweitantragstellerin und lebt auf den Philippinen. Am 27. 10. 2003 beantragten di... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 14. 9. 2004 eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter Vorlage eines am 3./12. 8. 2004 unterfertigten Adoptionsvertrages und verschiedener weiterer Urkunden die Annahme des mj. Jaswinder S***** (leiblicher Sohn des Surjit S***** und der Manjit K*****) durch die Ehegatten Joginder G***** und Sukhwinder K***** als Wahleltern an Kindesstatt zu bewilligen. Der in Aussicht genommene Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger; alle anderen Beteiligten... mehr lesen...
Begründung: Die neuerlich (zwei entsprechende frühere Anträge wurden jeweils wieder zurückgezogen) die gerichtliche Bewilligung des von ihnen geschlossenen Adoptionsvertrages begehrenden Antragsteller (im Folgenden auch Wahlvater und Wahltochter genannt) sind beide österreichische Staatsangehörige. Aus der am 3. 12. 1999 geschiedenen Ehe des am 16. 9. 1922 geborenen Wahlvaters mit Inge D***** entstammen vier Kinder, die alle volljährig und bereits selbsterhaltungsfähig sind. Die a... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der österreichische Vorbehalt vom 5. 8. 1958 zu Art 6 EMRK deckt, dass im Außerstreitverfahren öffentliche Verhandlungen nicht zwingend angeordnet sind (4 Ob 236/97b, 8 Ob 368/97v). Der Grundsatz der Mündlichkeit und Öffentlichkeit gilt im Außerstreitverfahren nicht (9 Ob 255/02v, RIS-Justiz RS0005951). Entscheidungen im Außerstreitverfahren können, von hier nicht vorl... mehr lesen...
Begründung: Die mj Stefanie H***** ist das uneheliche Kind von Alexandra H***** und Willibald K*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Der vom Vater zu bezahlende monatliche Unterhaltsbeitrag wurde bislang auf Grund des Beschlusses vom 22. 3. 2001 bevorschusst. Der nunmehrige Ehemann der Mutter und die durch die Mutter vertretene Minderjährige schlossen am 30. 4. 2002 einen Adoptionsvertrag und beantragten am 24. 5. 2002 dessen Genehmigung. Der leibliche Vater beteiligte sich am V... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage haben der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin (im Folgenden auch Wahleltern genannt) einander am 22. 2. 1995 in Indien geheiratet. Der Ehe entstammt der am 22. 1. 1998 in Wien geborene Sohn Amritpal. Die Wahleltern sind beide in Indien geboren, aber nun österreichische Staatsbürger. Sie haben mit den Eltern der Drittantragstellerin (im Folgenden auch Wahlkind oder Wahltochter genannt) am 31. 10. 2000 in Indien hinsichtlich des Wahlkindes ein... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 2. 1988 geborene mj Angela Stefanie G***** ist das eheliche Kinder der Silvia S***** und des Willibald G*****. Die Ehe der Kindeseltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 24. 5. 1994 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Obsorge kam gemäß der Scheidungsfolgenvereinbarung dem Vater zu. Mit der pflegschaftsgerichtlich genehmigten Obsorgevereinbarung vom 28. 6. 1995 wurde die Obsorge für die Minderjährige der Evi E*****, der Tante de... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen, der an seniler Demenz vom Typ Alzheimer litt, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hietzing vom 14. 1. 2000 Dr. Eva Maria B***** zum Sachwalter bestellt. Das Sachwalterschaftsverfahren wurde bis zum Tode des Betroffenen am 6. 2. 2001 fortgesetzt. Zuletzt war seit 10. 12. 2000 Dr. Susanne S***** anstelle von Dr. B***** zur Sachwalterin bestellt. Mit Schriftsatz vom 12. 4. 2001 beantragte Herta P***** (im Folgenden Antragstellerin genannt) beim Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2ABGB §1008
Rechtssatz: Der Abschluss des Adoptionsvertrages durch einen gewillkürten Vertreter wird als zulässig angesehen. Es ist jedoch eine auf die konkrete Adoption lautende Spezialvollmacht erforderlich. Entscheidungstexte 7 Ob 328/01p Entscheidungstext OGH 30.01.2002 7 Ob 328/01p Veröff: SZ 2002/14 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 1 AußStrG ist gegen den Beschluss des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solch... mehr lesen...
Begründung: Sergio Adam G***** ist der am ***** in Q*****, Provinz B*****, Argentinien, geborene Sohn der unverheirateten argentinischen Staatsbürgerin Ana Carolina S*****, geboren am *****. Er ist argentinischer Staatsbürger; als sein leiblicher Vater ist im Geburtsregister Sergio Palka G***** eingetragen. Im Juli 1996 reiste die Mutter mit ihrem Kind nach Österreich; Sergio Palka G***** erteilte zur Ausreise seine bis 15. 11. 1996 befristete Zustimmung. Mutter und Kind leben s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG alt galt auch für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muß auch für den außerordentlichen Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren iSd Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne daß die Berücksichtigung von Neuerungen darin en... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geborene leibliche Mutter der nun 7jährigen E***** entstammt bäuerlichen Verhältnissen und lebt auf dem Bauernhof ihres Bruders. Zwischen 1977 und 1985 gebar sie vier außereheliche Kinder. Der älteste Sohn blieb in ihrer Pflege und Erziehung; allerdings benötigt sie hiezu die Hilfe ihrer Mutter und ihrer Schwägerin. Die beiden nachfolgend geborenen Söhne wurden im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz nach der Geburt auf Pflegeplätzen un... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs2ABGB §181 Abs3
Rechtssatz: Der Wunsch eines Elternteiles um Kontakt zu ihrem Kind ist kein absolut gerechtfertigter Weigerungsgrund. Auch wenn dem Elternteil kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, bedarf es einer nach pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmender Abwägung der Interessen des leiblichen Elternteiles mit denen ihres Kindes; hier: wenn die Interessen des Kindes eindeutig dominieren, hat das Gericht die verzö... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Iris R*** wurde am 12.10.1976 als eheliche Tochter des Walter R***, geboren 17.11.1943, und der Monika R***, geborene W***, nunmehr verehelichte F***, geboren am 14.10.1944, in Innsbruck geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5.11.1976 zu 13 Cg 306/76 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen noch die beiden Söhne Gregor, geboren am 3.1.1967, und Michael, geboren am 22.5.1968. Die Pflege und Erziehung (nunmehr Obsor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versagte dem am 25.3.1986 zwischen dem minderjährigen Thomas H***, vertreten durch die Mutter Silvia Z***, einerseits und deren jetzigem Ehegatten Wolfgang Z*** andererseits geschlossenen Adoptionsvertrag die Bewilligung und wies den Antrag des minderjährigen Vertragsteiles, die mangelnde Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption zu ersetzen, ab. Der Vater des Minderjährigen hatte seine Zustimmung zur Adoption verweigert, "weil Thomas sein Sohn" sei... mehr lesen...
Begründung: Der am 4.12.1973 geborene Oliver und der am 5.3.1977 geborene Philipp M*** entstammen der Ehe zwischen Anton und Maria M***, die mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 26.4.1983, Sch 18/83-3, gemäß § 55 a EheG geschieden wurde (ON 3). Die elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB stehen der Mutter allein zu (ON 4), in deren Pflege und Erziehung sich die beiden Kinder befinden. Die Mutter ist seit 29.6.1984 mit Hugo H*** verheirate... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den am 12.2.1986 zwischen dem mj. Markus S***, vertreten durch die Mutter Anita S***, einerseits und deren jetzigem Ehegatten Heinz S*** andererseits geschlossenen Adoptionsvertrag und ersetzte die mangelnde Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption. Es begründete seine Entscheidung damit, daß für eine Verweigerung der Zustimmung keine gerechtfertigten
Gründe: vorlägen und daß die Annahme dem Wohle des Kindes diene. Das Rekursgericht gab d... mehr lesen...
Begründung: Katharina Christine S*** wurde am 7.6.1985 von Ulrike M*** unehelich geboren. Die Mutter war am 27.3.1980 bis 15.11.1983 mit Dipl.Ing. Peter Franz M*** verheiratet. Dipl.Ing. Peter Franz M*** anerkannte mit der am 6.8.1985 vor dem Bezirksgericht Korneuburg abgegebenen Erklärung die Vaterschaft zur mj. Katharina Christine. Am selben Tag anerkannte auch Dipl.Ing. Josef M*** die Vaterschaft zum Kind. Aufgrund des Gutachtens des Univ.Prof.Dr. Josef H*** vom 16.10.1985, won... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.11.1973 geborene Silvia Eleonore A befindet sich seit der im Jahre 1976 erfolgten Scheidung der Ehe ihrer Eltern in Pflege und Erziehung ihrer Mutter. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung hatten beide Elternteile ihr Studium noch nicht beendet. Im Jahre 1981 verehelichte sich die Mutter Mag.Eleonore A mit dem Magistratsbeamten Dr. Hartmann B. Der Vater Mag.Josef Klaus A beendete sein Studium im Jahre 1983 und ist nunmehr als AHS-Lehrer tätig. Wegen seiner studiumbedi... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs2ABGB §181 Abs3ABGB §181a
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 181, 181a sollen sicherstellen, dass keine Kindesannahme gegen die wohlbegründete Meinung der Person zustandekommt, die durch diesen Rechtsakt in ihren Rechten tiefgreifend betroffen wird. Angesichts der einschneidenden Wirkung der Adoption, die das Kind der familiären Gemeinschaft seiner Mutter grundsätzlich dauernd und unwiderruflich entzieht, kann bei der Frage... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs2ABGB §181ABGB §181aAußStrG §258AußStrG §259
Rechtssatz: Es kann nicht genügen, dass das Wohl des Kindes durch die geplante Adoption gefördert, seine Erziehung in bessere Bahnen gelenkt und die Chancen für sein späteres Fortkommen erhöht werden. Eine Ersetzung der verweigerten Zustimmung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Weigerungsgründe sittlich nicht gerechtfertigt sind (EvBl 1973/154). Im Zweifel ist die Weige... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs1ABGB §179a Abs2AußStrG §2 Abs2 Z8 J
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren müssen Entscheidungsausspruch und
Begründung: nicht formal getrennt werden. Es ist daher gleichgültig, ob in dem Beschluß, mit welchem die gerichtliche Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ausgesprochen wird, die Ersetzung der fehlenden Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des zur Annahme erwählten Kindes in einem förmlichen Entscheidungspruch oder... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs2 Satz2
Rechtssatz: Nicht nur sittliche, sondern auch andere, also etwa wirtschaftlich gerechtfertigte
Gründe: können geeignet sein, die Weigerung des Zustimmungsberechtigten zu rechtfertigen. Es sollte eine Rechtfertigung nach den allgemein und objektiv geltenden Grundsätzen vorliegen. Das Bekenntnis eines Elternteils zur menschlichen Verbundenheit mit dem Kind ist im Regelfall sittlich einwandfrei und daher schutzwürdig. Ma... mehr lesen...
Norm: ABGB §179a Abs2 Satz2
Rechtssatz: Als gerechtfertigte
Gründe: im Sinne des § 179 a Abs 2 Satz 2 ABGB sind auch solche anzusehen, die die Person des Wahlvaters oder der Wahlmutter betreffen. Entscheidungstexte 5 Ob 303/69 Entscheidungstext OGH 03.12.1969 5 Ob 303/69 Veröff: SZ 42/183 6 Ob 263/72 Entscheidungstext OGH 11.01... mehr lesen...