Norm
ABGB §179a Abs1Rechtssatz
Der Abschluss des Adoptionsvertrages durch einen gewillkürten Vertreter wird als zulässig angesehen. Es ist jedoch eine auf die konkrete Adoption lautende Spezialvollmacht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116307Dokumentnummer
JJR_20020130_OGH0002_0070OB00328_01P0000_001