Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Klage und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG, begehrt die klagende Partei, das Land Tirol schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von € 6.605,– samt 4 % Zinsen seit 10. Oktober 2019 zu bezahlen sowie die Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Begründend führt die klagende Partei hiezu aus, der Verwaltungsgerichtshof habe mit Erkenntnis vom 21. September 2018, Ra 2017/17/0735, das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichte... mehr lesen...
Index: 34/01 Monopole
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §1431GlücksspielG §52VStG §54b Abs1a, §64 Abs2VwGG §42ZPO §43VfGG §7 Abs2, §41
Leitsatz: Stattgabe einer Klage gegen das Land Tirol betreffend die Zahlung von Verfahrenskosten für ein Verfahren vor einer Bezirkshauptmannschaft wegen einer Strafe nach dem GlücksspielG mangels rechtlicher Grundlage; Abweisung des Klagebegehrens gegen das Land mangels Passivlegiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz römisch eins. 1.1. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 26. August 2004 wurde über den Kläger eine Geldstrafe in Höhe von € 240,- verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen bestelltes Organ zu verantworten gehabt habe, dass eine näher bezeichnete Firma außerhalb eines Ortsgebietes eine Werbeeinrichtung errichtet habe, obwohl außerhalb von Ortsgebieten an Stra... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §1431
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Geldstrafe;Fehlen einer rechtlichen Deckung für die Leistung mangelsrechtswirksamer Zustellung des Straferkenntnisses an dieRechtsvertreter des Klägers; jedoch keine irrtümliche Zahlung,sondern absichtliches Zuwarten bis zum Eintritt der Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Strafverfügung vom 3. November 1999, Zl. 3-5877-99, wurde der Kläger von der Bezirkshauptmannschaft Melk bestraft, weil er am 30. Mai 1999 auf der A1 Westautobahn in Fahrtrichtung Wien eine Übertretung der StVO und mehrere des KFG iVm. der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 begangen hatte. Nach zweimaligem Zustellversuch per Adresse R-straße ..., 4060 Leonding, die er selbst anlässlich der Verkehrskontrolle am 30.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §1431ZustellG §4, §17
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer geleisteten Geldstrafe
angesichts der Zustellung der Strafverfügung durch ordnungsgemäße
Hinterlegung
Rechtssatz: Entrichtete Geldstrafen können unter zwei Voraussetzungen - gestützt auf §1431 ABGB - zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. März 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. März bis 3. April 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 112,80, sodass sich - nach Abzug der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 6. April 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. April bis 3. Mai 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 256,65 sonstiger Mehrbedarf EU... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 4. Mai 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 4. Mai bis 2. Juni 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 sowie Mehrbedarf Gaskosten EUR 206,27, sodass sich - nach Abzug der vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 8. Jänner 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 2.-31. Jänner 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 Mietbeihilfe EUR 256,65 Mehrbedarf Miete EUR 171,48 sowie Mehrbedarf Gaskosten E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - damals MA 15A - vom 5. Februar 2004 wurden dem Kläger nach dem Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG, LGBl. Nr. 11/1973 idgF, für den Zeitraum 5. Februar bis 4. März 2004 folgende Geldleistungen zuerkannt: Richtsatz EUR 788,93 und Mietbeihilfe EUR 256,65, sodass sich eine Geldaushilfe in Höhe von EUR 1045,60 (gerundet) ergab. ... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenABGB §1431VfGG §41Wr SozialhilfeG §11, §13ZPO §41 Abs2, §43 Abs1ZPO §233 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Klage auf Auszahlung einer zuerkannten, zur Begleichung
eines offenen Mietzinses jedoch nicht ausbezahlten Geldleistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, die beklagte Gemeinde Wien schuldig zu erkennen, ihm den Betrag von S 2.205,- (€ 160,24) samt 4 % Zinsen seit 1. Dezember 2001 sowie die Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Dazu bringt er vor, daß ihm mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 12. März 2001 vorgeworfen worden sei, am 14. Februar 2001, von 21.00 Uhr bis 21.15 Uhr in Wien 15., Loehrgasse 8, m... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1431AVG §76 ffStVO 1960 §89aVVG §3VVG §4 Abs2ZPO §43 Abs2
Leitsatz: Abweisung des Klagebegehrens auf Rückzahlung der Abschlepp- und
Aufbewahrungskosten nach Abschleppung eines Kfz aufgrund Vorliegens
eines rechtskräftigen Kostenvorschreibungsbescheids; Stattgabe des
Klagebegehrens hinsichtlich der Mahnkosten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund (damals: Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) gerichteten Klage vom 16.4.1997 bringt der Kläger vor, daß das Magistratische Bezirksamt für den 1./8. Bezirk im Verfahren MBA 1/8-S20644/94 ein Straferkenntnis (mit dem über ihn fünf Geldstrafen zu je S 25.000,-- wegen Übertretung des §3 Abs1 iVm. §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz verhängt wurden) erlassen habe, welches aber ih... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §1431
Leitsatz: Teilweise Stattgabe einer Klage gegen den Bund auf Rückzahlung einer
trotz fehlender Zustellung eines Strafbescheides wegen Übertretung
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes geleisteten Geldstrafe; keine
wirksame Zustellung des Strafbescheides aufgrund mangelnder
Zustellung an den Rechtsvertreter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die auf Art137 B-VG gestützte Klage begehrt die Verurteilung der Republik Österreich (Bund) zur Zahlung von S 11.809,65 an Zinsen, "weil die beklagte Partei dadurch, daß sie zu Unrecht eine Abgabenforderung erhoben hat, dem Kläger einen Rechtsnachteil in der Höhe der gesetzlichen Zinsen zugefügt hat (§1333 ABGB)", samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag zuzüglich der Verfahrenskosten. Der Kläger habe vorgeschriebene Grunderwerbsteuer in der Höhe von insgesamt S 1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §§1431 ffBAO §212BAO §239
Leitsatz: Abweisung einer Klage gegen den Bund auf Bezahlung der gesetzlichen
Zinsen für ein Steuerguthaben; keine Anspruchsgrundlage - Absehen des
Gesetzgebers von einer Regelung für Verzugszinsen in der BAO steht
der analogen Anwendung bürgerlich-rechtlicher Grundsätze entgegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Stadtgemeinde Krems besorgt als Stadt mit eigenem Statut (§1 Abs1 Kremser Stadtrecht 1977, Nö. LGBl. 1010-3) neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch jene der Bezirksverwaltung (Art116 Abs3 letzter Satz B-VG und §1 Abs2 Kremser Stadtrecht 1977). In Krems ist eine Bundespolizeibehörde nicht errichtet (s. V der Bundesregierung BGBl. 690/1976). Die Organe der Stadtgemeinde Krems besorgen - wie sich aus §15 Abs2 BehÜG, StGBl. 94/... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art116 Abs3 letzter SatzB-VG Art137 / Klage zw GebietskABGB §§1041 ffABGB §§1293 ffABGB §§1431 ffABGB §§1478 ffVerordnung der Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, BGBl 690/1976 Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Einrichtung und den Wirkungsbereich der Sicherheitsdirektionen, BGBl 74/1946 §3Kremser Stad... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt die Klägerin vor, daß sie seit Jahren an Nierensteinen leide und wegen dieses Leidens schon mehrmals operiert hätte werden müssen. Ihr behandelnder Arzt habe sie Ende 1984 darauf aufmerksam gemacht, daß ab Mai 1985 im Krankenhaus Lainz eine neue Behandlungsmethode in Anspruch genommen werden könne, bei der Nierensteine ohne operativen Eingriff durch Stoßwellen aus einem sogenannten Nierenlithotrip... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art2B-VG Art112B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1042ABGB §1338ABGB §1431: ASVG §150KAG §18Wr KAG 1958 §10 litbWr KAG 1958 §19Wr KAG 1958 §32Wr KAG 1958 §35 Beachte Mit Hinweis auf die
Begründung: dieses Erk. wurden am 25. Juni 1986
folgende Erk. beschlossen: A17/85, A18/85, A20/85, A21/85,
A22/85, A26/85, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 21. Dezember 1984 brachte die Vbg. Gebietskrankenkasse (im folgenden GKK genannt) beim VfGH gegen den Bund eine Klage nach Art137 B-VG mit dem Begehren auf ein Erkenntnis ein, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei einen Betrag von 21434886,22 S samt 4 vH Zinsen ab 21. April und einen Betrag von 35876804,22 S samt 4 vH Zinsen ab 21. September 1984 zurückzuzahlen. Ferner wurde die Zahlung der Prozeßkosten durch die beklagte Partei begeh... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1431 ff, §1042ASVG-Nov 39, ArtV Abs1ASVG §23 Abs1 Z1ASVG §32 Abs1ASVG §436
Rechtssatz: ASVG; Klage der Vbg. Gebietskrankenkasse auf Rückzahlung gemäß ArtV Abs1 der 39. Nov. zum ASVG an den Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherung überwiesener ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 3. Oktober 1983 brachte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) beim VfGH gegen die Republik Österreich - Bund eine Klage nach Art137 B-VG iVm. §38 VerfGG mit dem Begehren auf ein Erk. ein, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei a) einen Betrag von 23 Millionen Schilling samt 4 vH Zinsen ab 21. September 1982 und b) einen Betrag von 200 Millionen Schilling samt 4 vH Zinsen seit 21. April 1983 zurückzuzahlen. Für den Fal... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenB-KUVG-Nov 11., BGBl 592/1981 ArtIIIB-KUVG-Nov 12., BGBl 78/1983 ArtIIIABGB §1431 ffABGB §1042ASVG §32 Abs1B-KUVG §10 Abs1
Rechtssatz: B-KUVG; Klagen auf Rückzahlung gemäß ArtIII 11. und 12. B-KUVG-Nov. an den Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherung überwiesener Beträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von 559,30 S. Zur
Begründung: seines Begehrens führt er aus, daß er vor dem 1. März 1979 von dem für seine Anwaltskanzlei in Wien örtlich zuständigen Bezirkspolizeikommissariat davon in Kenntnis gesetzt worden sei, daß dieses bei ihm eine Geldstrafe in Höhe von 500 S einzuheben habe. Nachdem ihm mitgeteilt worden sei, daß dieser Aufforderung eine... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1431ABGB §1435VfGG §20 Abs2VfGG §41Vollzugs- und WegegebührenG §4
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer exekutiv hereingebrachten Geldstrafe sowie der gerichtlich bestimmten Exekutionskosten und Vollzugsgebühren Entscheidungstexte ... mehr lesen...