RS Vfgh 1986/6/24 A16/85

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

L9 Sozial- und Gesundheitsrecht
L9440 Krankenanstalt, Spital

Norm

B-VG Art2
B-VG Art112
B-VG Art137 / Allg
B-VG Art137 / sonstige Klagen
B-VG Art137 / sonstige zulässige Klagen
ABGB §1042
ABGB §1338
ABGB §1431: ASVG §150
KAG §18
Wr KAG 1958 §10 litb
Wr KAG 1958 §19
Wr KAG 1958 §32
Wr KAG 1958 §35

Beachte

Mit Hinweis auf die Begründung dieses Erk. wurden am 25. Juni 1986 folgende Erk. beschlossen: A17/85, A18/85, A20/85, A21/85, A22/85, A26/85, A27/85, A28/85, A29/85, A31/85, A33/85, A34/85, A35/85, A36/85 (mit dem Begründungszusatz, daß es ohne Bedeutung ist, daß der in Österreich arbeitende und bei der Wr. Gebietskrankenkasse versicherte Kläger nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt), A37/85, A38/85, A40/85 und A41/85

Rechtssatz

Art137 B-VG; Klage auf Zahlung eines für eine Behandlung mit dem Nierenlithotripter an die Sonderkrankenanstalt "Wr. Nierenstein-Zentrum" bezahlten Betrages gegen das Land Wien; Streit über einen im öffentlichen Recht begründeten Anspruch, weder im Verwaltungsweg noch vor einem ordentlichen Gericht auszutragen - Zuständigkeit des VfGH gegeben; Bundeshauptstadt Wien als Land und Stadt eine einheitliche Gebietskörperschaft - keine Bedenken gegen §19 Wr. KAG (der die Stadt Wien zum Normadressaten hat), insbesondere kein Verstoß gegen §18 KAG; passive Klagslegitimation des Landes Wien gegeben; Errichtung der Sonderkrankenanstalt durch ein Tochterunternehmen der Stadt Wien (um sich vermögensrechtlichen Belastungen zu entziehen) - unzulässige Umgehung der der Gebietskörperschaft Wien obliegenden Verpflichtung, Krankenanstalten bereitzuhalten; gegenüber Patienten der allgemeinen Gebührenklasse für Behandlung mit dem - vorhandenen - Nierenlithotripter nur Verrechnung von Pflegegebühren nach §32 Wr. KAG; Land Wien ist verpflichtet zu bewirken, daß die Klägerin die Behandlung mit dem Nierenlithotripter ohne finanzielle Belastung in Anspruch nehmen konnte; Verpflichtung des Landes Wien zum Aufwandersatz gemäß §1042 ABGB - Stattgebung der Klage

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Klagen, Zivilrecht, Schadenersatz, Bereicherung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Rechtsgrundsätze, Bundeshauptstadt Wien, Krankenanstalten, Pflegegebühren, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:A16.1985

Dokumentnummer

JFR_10139376_85A00016_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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