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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art2Beachte
Mit Hinweis auf die Begründung dieses Erk. wurden am 25. Juni 1986 folgende Erk. beschlossen: A17/85, A18/85, A20/85, A21/85, A22/85, A26/85, A27/85, A28/85, A29/85, A31/85, A33/85, A34/85, A35/85, A36/85 (mit dem Begründungszusatz, daß es ohne Bedeutung ist, daß der in Österreich arbeitende und bei der Wr. Gebietskrankenkasse versicherte Kläger nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt), A37/85, A38/85, A40/85 und A41/85Rechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Zahlung eines für eine Behandlung mit dem Nierenlithotripter an die Sonderkrankenanstalt "Wr. Nierenstein-Zentrum" bezahlten Betrages gegen das Land Wien; Streit über einen im öffentlichen Recht begründeten Anspruch, weder im Verwaltungsweg noch vor einem ordentlichen Gericht auszutragen - Zuständigkeit des VfGH gegeben; Bundeshauptstadt Wien als Land und Stadt eine einheitliche Gebietskörperschaft - keine Bedenken gegen §19 Wr. KAG (der die Stadt Wien zum Normadressaten hat), insbesondere kein Verstoß gegen §18 KAG; passive Klagslegitimation des Landes Wien gegeben; Errichtung der Sonderkrankenanstalt durch ein Tochterunternehmen der Stadt Wien (um sich vermögensrechtlichen Belastungen zu entziehen) - unzulässige Umgehung der der Gebietskörperschaft Wien obliegenden Verpflichtung, Krankenanstalten bereitzuhalten; gegenüber Patienten der allgemeinen Gebührenklasse für Behandlung mit dem - vorhandenen - Nierenlithotripter nur Verrechnung von Pflegegebühren nach §32 Wr. KAG; Land Wien ist verpflichtet zu bewirken, daß die Klägerin die Behandlung mit dem Nierenlithotripter ohne finanzielle Belastung in Anspruch nehmen konnte; Verpflichtung des Landes Wien zum Aufwandersatz gemäß §1042 ABGB - Stattgebung der Klage
Schlagworte
VfGH / Klagen, Zivilrecht, Schadenersatz, Bereicherung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Rechtsgrundsätze, Bundeshauptstadt Wien, Krankenanstalten, Pflegegebühren, Grundsatz- und AusführungsgesetzgebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A16.1985Dokumentnummer
JFR_10139376_85A00016_01