RS OGH 1995/6/6 9ObA56/95

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Veröffentlicht am 06.06.1995
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Norm

ABGB §1162 IV

Rechtssatz

Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, in dem Willenseinigung darüber erzielt wurde, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen (Arb 10243). (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052714

Dokumentnummer

JJR_19950606_OGH0002_009OBA00056_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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