Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, in dem Willenseinigung darüber erzielt wurde, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen (Arb 10243). (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052714Dokumentnummer
JJR_19950606_OGH0002_009OBA00056_9500000_001