(1) Für bauliche Anlagen, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird und deren Bauführung nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes, des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 1997, des Kärntner Wohnbauförderungs... mehr lesen...
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:1.Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2016;2.Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt g... mehr lesen...
(1) Die Höhe der Abgabe beträgtfür den Abgabepflichtigen in Gemeinden mit Nächtigungen je Einwohner:der Abgabegruppe: bis zu 40 von 40 bis 80 über 80A 3,58 ‰ 3,78 ‰ 3,98 ‰B 2,18 ‰ 2,30 ‰ 2,41 ‰C 1,15 ‰ 1,22 ... mehr lesen...
(1) Die Tourismusabgabe fließt dem Land zu.(2) (entfällt)(3) Abgabenbehörde ist die Landesregierung. mehr lesen...
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:a)Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert ... mehr lesen...
Enthalten die Abgabenvorschriften keine Bestimmung über die sachliche Zuständigkeit sind sachlich zuständig:a)in den Angelegenheiten der Landesabgaben die Landesregierung;b)in den Angelegenheiten der Gemeindeabgabenaa)in erster Instanz der Bürgermeister undbb)in zweiter Instanz der Gemeindevorsta... mehr lesen...
(1) Der Ausbildungskurs (Grundkurs) der NÖ Landes- Landwirtschaftskammer gemäß § 5 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Z 2 NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl. 6170–6, zur Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung hat mindestens 20 Stunden und die in Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG des Europäische... mehr lesen...
(1) Eine vor 26. November 2013 zur Ausstellung beantragte erstmalige Ausbildungsbescheinigung, bei der alle Voraussetzungen dazu erfüllt sind, gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019.(2) Eine im Zeitraum 26. November 2013 bis 25.November 2015 zur Ausstellung beantragte erstmalige Ausbildungsbes... mehr lesen...
NÖ Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungsverordnung 2012 (NÖ PSM-AusbbVO 2012)StF: LGBl. 6170/2-0 Änderung LGBl. 6170/2-1LGBl. Nr. 97/2017Präambel/Promulgationsklausel Die NÖLandesregierung hat 5. Dezember 2017 aufgrund der §§ 5 Abs. 6, 6 Abs. 3 und 4 sowie § 8 Abs. 2 des NÖP... mehr lesen...