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Dienststelle für Landesabgaben
Bezeichnung und Aufgaben
(1) Am Sitz der Landesregierung besteht die „Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung“, im Folgenden kurz „Dienststelle für Landesabgaben“ genannt.
(2) Die Dienststelle für Landesabgaben hat bei der Erhebung von Abgaben diejenigen Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch die Abgabenvorschriften zugewiesen werden.
Dienststelle für Landesabgaben
Bezeichnung und Aufgaben
(1) Am Sitz der Landesregierung besteht die „Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung“, im Folgenden kurz „Dienststelle für Landesabgaben“ genannt.
(2) Die Dienststelle für Landesabgaben hat bei der Erhebung von Abgaben diejenigen Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch die Abgabenvorschriften zugewiesen werden.