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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Organisation
(1) Die Dienststelle für Landesabgaben besteht aus einem Leiter und den erforderlichen sonstigen Bediensteten.
(2) Der Leiter der Dienststelle für Landesabgaben wird von der Landesregierung bestellt.
Organisation
(1) Die Dienststelle für Landesabgaben besteht aus einem Leiter und den erforderlichen sonstigen Bediensteten.
(2) Der Leiter der Dienststelle für Landesabgaben wird von der Landesregierung bestellt.