Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.01.2025
Für die Verlängerung der Berechtigung für Flugdienstberater hat der Bewerber nachzuweisen, dass er mindestens sechs Monate während der letzten 24 Monate vor der Antragstellung als Flugdienstberater in einem Luftfahrtunternehmen tätig war.
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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