(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 788/1996)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 788 aus 1996,)
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 106/2005)Anmerkung, Absatz 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2005,)
1 Kommentar zu § 7 ZDG
Kommentar zum § 7 ZDG von DavidC-123
Tippfehler
Mir ist ein Tippfehler aufgefallen. In Abs. 1, Zeile 2 sollte es "Zivildienstpflichtige" heißen. Das "p" wurde übersehen, weshalb hier nur "Zivildienstflichtige" steht mehr lesen...