Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 ZDG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/26 2001/11/0203

Der (im Jahr 1981 geborene) Beschwerdeführer ist zivildienstpflichtig. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. November 2000 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar 2001 bis 31. Jänner 2002 dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte er Hilfsdienste zu leisten. Mit Schreiben vom 2. Mai 2001 berichtete die Bezirksstelle Hermagor des Österreichischen Roten Kreuzes der Bezirkshauptm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/26 2001/11/0191

Der (im Jahr 1981 geborene) Beschwerdeführer ist zivildienstpflichtig. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2000 wurde er mit Wirkung vom 2. Oktober 2000 bis 30. September 2001 der K. Schule zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Bei dieser Einrichtung hatte er Hilfsdienste zu leisten. Mit Schreiben vom 30. März 2001 teilte der Rechtsträger der K. Schule der belangten Behörde mit, dass zum Aufgabenbereich des Beschwerdeführers hauptsächlich die Mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/02/26 2001/11/0191

Rechtssatz: Aus § 7 Abs. 4 ZDG ergibt sich der Anspruch des Zivildienstpflichtigen, den ordentlichen Zivildienst - abgesehen von den in dieser Gesetzesstelle genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung des Zivildienstes wird er in diesem Recht verletzt (siehe dazu die hg. Erkenntnisse vom 25. März 1988, Zl. 88/11/0011, VwSlg 12688 A/1988, und vom 21. Mai 1996, Zl. 95/11/0386). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwe... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 26.02.2002

RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0203

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;ZDG 1986 §19 Abs3;ZDG 1986 §20;ZDG 1986 §7 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0191 E 26. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 7 Abs. 4 ZDG ergibt sich der Anspruch des Zivildienstpflichtigen, den ordentlichen Zivildienst - abgesehen von den in dieser Gesetzesstelle genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/21 95/11/0386

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Oktober 1995, berichtigt mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1996, wurde in Ansehung des Beschwerdeführers gemäß § 18 Z. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 ZDG die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Mai 1995 verfügte Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 2. Oktober 1995 bis 31. August 1996 von Amts wegen mit Wirkung vom 23. Oktober 1995 unterbrochen. In der Begründung: des Bescheides führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1996

RS Vwgh 1996/5/21 95/11/0386

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §19 Abs3;ZDG 1986 §7 Abs4 idF 1994/187; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/11/0072 1 Stammrechtssatz Der Zivildienstpflichtige hat einen Anspruch darauf, den ordentlichen Zivildienst in Form des Grundzivildienstes (§ 7 Abs 1 und 3 ZDG) - abgesehen von den in § 7 Abs 1 ZDG genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu le... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/23 93/11/0041

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Jänner 1993, ab 15. Mai 1993 von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes befreit zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpfli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1993

RS Vwgh 1993/3/23 93/11/0041

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §7 Abs4 idF 1991/675;
Rechtssatz: Das ZDG sieht einen Anspruch auf "Unterbrechung" der Zivildienstleistung nicht vor, im Gegenteil: Nach § 7 Abs 4 ZDG Nov 1991 ist der Zivildienst - von einigen Ausnahmen abgesehen - ohne Unterbrechung zu leisten. Mangels Rechtsanspruch auf Unterbrechung der Zivildienstleistung kann der Bf durch den ange... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1993

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