Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach § 4 Abs. 4 des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,
1. | inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient, | |||||||||
2. | welches Risiko von der Weltraumaktivität ausgeht und | |||||||||
3. | inwiefern er in der Lage ist, seiner Haftpflicht für Personen- oder Sachschaden finanziell nachzukommen. |
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