§ 3 WV Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme

WV - Weltraumverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach § 4 Abs. 4 des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,

1.

inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient,

2.

welches Risiko von der Weltraumaktivität ausgeht und

3.

inwiefern er in der Lage ist, seiner Haftpflicht für Personen- oder Sachschaden finanziell nachzukommen.

In Kraft seit 27.02.2015 bis 31.12.9999
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