§ 2 Abs. 2 Z 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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