Anl. 24

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999

zu § 11.08 Z 1zu Paragraph 11 Punkt 08, Ziffer eins,

An das

Bundesministerium für VerkehrKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Abteilung IV/W2 – Schifffahrt – Technik und Nautik

Radetzkystraße 2

A-1030 Wien

Fax: +43 (0)1 71162-656 5999

E-Mail: w2@bmvit.gv.at

Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen

(Anm.: Anhang 13 als PDF dokumentiert)

Abteilung IV/W2 – Schifffahrt – Technik und Nautik

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 01.02.2019 bis 29.06.2023

zu § 11.08 Z 1zu Paragraph 11 Punkt 08, Ziffer eins,

An das

Bundesministerium für VerkehrKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Abteilung IV/W2 – Schifffahrt – Technik und Nautik

Radetzkystraße 2

A-1030 Wien

Fax: +43 (0)1 71162-656 5999

E-Mail: w2@bmvit.gv.at

Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen

(Anm.: Anhang 13 als PDF dokumentiert)

Abteilung IV/W2 – Schifffahrt – Technik und Nautik

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