2.Ziffer 2das Bundesgesetz über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer „Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft“, BGBl. Nr. 11/1992;
3.Ziffer 3die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, BGBl. Nr. 810/1992.die Verordnung betreffend Einrichtung und Wirkungsbereich der Bereichsleitungen der Wasserstraßendirektion, Bundesgesetzblatt Nr. 810 aus 1992,.
In Kraft seit 31.12.2004 bis 31.12.9999
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