Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 23. Dezember 1948, LGBl. für Wien Nr. 11/1949, über die vorläufige Regelung der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrt, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 47 WSHG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 47 WSHG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 47 WSHG