Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 23. Dezember 1948, LGBl. für Wien Nr. 11/1949, über die vorläufige Regelung der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrt, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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