§ 101a WRG 1959 (weggefallen)

WRG 1959 - Wasserrechtsgesetz 1959

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 101a WRG 1959 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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