§ 1 Wr. MuG Geltungsbereich

Wr. MuG - Wiener Museumsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz gilt für die Museen der Stadt Wien. Diese umfassen das Wien Museum am Karlsplatz (Historisches Museum der Stadt Wien) und alle seine Standorte.
  2. (2)Absatz 2Standorte im Sinne des Abs. 1 sind museale Einrichtungen der Museen der Stadt Wien.Standorte im Sinne des Absatz eins, sind museale Einrichtungen der Museen der Stadt Wien.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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