Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Der Magistrat hat durch Verordnung zu regeln:
1.
Vorgangsweise, die der Totenbeschauarzt einzuhalten hat;
2.
Festlegung der Zeit für die Durchführung der Totenbeschau;
3.
Form und Inhalt der Todesbescheinigung.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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